114,7 Millionen Euro für 76 Schulen: Rat beschließt Startchancen-Plan
Der Rat hat die Umsetzung des Startchancen-Programms ohne Änderung beschlossen. 76 Kölner Schulen profitieren von Säule I – 34,4 Millionen Euro davon muss die Stadt aus eigenen Mitteln aufbringen.
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Der Rat der Stadt Köln hat am Donnerstag, 2. Juli 2026, die Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms an 76 Kölner Schulen beschlossen. Die Beschlussvorlage 2180/2025 stand als Tagesordnungspunkt Ö 10.15 auf der Tagesordnung der neunten Sitzung der laufenden Ratsperiode und wurde nach dem Beschlussstand des Ratsinformationssystems ungeändert beschlossen; eine Mehrheit ist dort nicht ausgewiesen. Die Sitzung im Ratssaal des Spanischen Baus dauerte von 14:08 bis 20:35 Uhr. Damit ist entschieden, dass die Stadt in der ersten Programmsäule ein Gesamtvolumen von 114,7 Millionen Euro einsetzt – und dafür 34,4 Millionen Euro aus eigenen Mitteln aufbringt.
Vorausgegangen war ein vollständiger Gremienlauf. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung befasste sich am 15. Juni 2026 mit der Vorlage, der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Jugendhilfeausschuss am 23. Juni, der Finanzausschuss am 29. Juni. Freigegeben hatte die Verwaltung die Vorlage am 2. Juni 2026, am selben Tag stellte sie das Vorhaben öffentlich vor. Die Ratssitzung war die letzte vor der Sommerpause; auf der Tagesordnung standen unter anderem auch die Parkstadt Süd und baukostenreduzierende Maßnahmen im Wohnungsbau.
Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund und Ländern, mit dem bundesweit 4.000 Schulen in herausfordernden Lagen über zehn Jahre gefördert werden sollen. Bund und Länder stellen dafür zusammen 20 Milliarden Euro bereit. Nordrhein-Westfalen erhält bis 2034 rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und legt Landesmittel in gleicher Höhe dazu, so dass das Fördervolumen im Land bei 4,6 Milliarden Euro liegt. In Nordrhein-Westfalen nehmen insgesamt 923 Schulen teil, davon 400 seit dem Schuljahr 2024/25 und weitere 523 seit dem Schuljahr 2025/26.
Das Ziel ist in der Vorlage ausdrücklich beziffert: An den Startchancen-Schulen soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen, halbiert werden. Die Verwaltung ordnet das Programm als Reaktion auf die jüngsten PISA-Ergebnisse ein, nach denen der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland besonders stark ausgeprägt ist. Zur Ausgangslage in Köln hält die Vorlage fest, dass die Kinderarmutsquote auf Stadtteilebene zwischen 0 und 50 Prozent reicht.
Drei Säulen, aber nur bei einer zahlt die Stadt mit
Das Programm ist in drei Säulen aufgeteilt, und nur an einer ist die Stadt als Schulträgerin finanziell beteiligt. 40 Prozent der Mittel fließen in Lernumgebung und Ausstattung – das ist Säule I, das Investitionsbudget. 30 Prozent gehen in Schul- und Unterrichtsentwicklung, das Chancenbudget der Säule II, weitere 30 Prozent in multiprofessionelle Teams an den Schulen, das Personalbudget der Säule III. Für die Säulen II und III ist kein kommunaler Eigenanteil nötig; die Verwaltung der Mittel bindet nach Angaben der Stadt allerdings erhebliche personelle Ressourcen, und für die Büroausstattung des Landespersonals fallen zusätzliche Kosten an.
In Säule I muss Köln jede Investition einzeln beantragen und dabei 30 Prozent selbst tragen. Von den 114,7 Millionen Euro kommen 80,3 Millionen als Fördermittel von Bund und Land; sie sind für die 76 Kölner Schulen bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034 reserviert. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, diese Mittel so weit wie möglich abzurufen und den Eigenanteil von 34,4 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit durch Umschichtungen innerhalb des Teilplans 0301 budgetneutral bereitzustellen. Ein festes Budget je Schule gibt es nicht: Die Fördersummen ergeben sich aus den Bedarfen, die in den Zielvereinbarungen festgelegt werden.
„Mit dem Startchancen-Programm von Bund und Land wird der Stadt Köln eine große Summe in Aussicht gestellt, die wir gezielt in die Schulen investieren können, die Kinder in belastenden Lebenslagen unterstützen. Das eröffnet den Kindern bessere Perspektiven und hilft langfristig, soziale Ungleichheiten abzubauen.“
Robert Voigtsberger, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln
Der Eigenanteil kommt aus einem Topf, aus dem bisher alle Schulen bezahlt wurden
Woher das städtische Geld kommt, steht in der Vorlage. Aus dem bestehenden Ausstattungsbudget des Amtes für Schulentwicklung werden künftig jährlich 25 Prozent ausschließlich für die Eigenmittel bei Startchancen-Investitionen reserviert – im Haushaltsjahr 2026 entspricht das nach Angaben der Verwaltung knapp 5 Millionen Euro. Die Regelung gilt für den Doppelhaushalt 2025/26, die mittelfristige Finanzplanung 2027 bis 2029 und darüber hinaus bis 2034. Die Verwaltung nennt das eine budgetneutrale, sozialindizierte Priorisierung.
Die Kehrseite benennt die Vorlage selbst: Ausstattungsbedarfe an Schulen, die keine Startchancen-Schulen sind, könnten bei knappen Haushaltsmitteln nachrangig, später oder zeitlich gestreckt erfüllt werden. Erstausstattungen neuer oder erweiterter Schulen sollen weiterhin möglich bleiben. Zugleich rechnet die Verwaltung mit Entlastungseffekten: Ausstattungen, die ohne das Programm zu 100 Prozent von der Stadt hätten bezahlt werden müssen, können nun mit bis zu 70 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden, sofern sie den Förderrichtlinien entsprechen. Auch Entsiegelungsmaßnahmen, die im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft für die Jahre 2026 bis 2029 ohnehin vorgesehen sind, könnten an Startchancen-Schulen anteilig förderfähig werden.
Dass der Rat überhaupt gesondert beschließen musste, hat mit der Haushaltslage zu tun. Die Stadt hatte der Bezirksregierung Köln schon zum Programmstart 2024/25 ihre Absicht erklärt, das Vorhaben zu unterstützen – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer gesicherten, nachhaltigen Finanzierung. Zugleich verwies sie auf die Forderung des Städtetags Nordrhein-Westfalen, die Finanzierung der kommunalen Schulträger durch das Land grundlegend zu verbessern. Die Bewirtschaftungsverfügung vom 18. Dezember 2025 wurde nach Angaben der Verwaltung eingehend geprüft; sie begründet den Einsatz städtischer Mittel damit, dass die 80,3 Millionen Euro nur abgerufen werden können, wenn der kommunale Anteil bereitsteht.
Fast zwei von drei Startchancen-Schulen stehen rechts des Rheins
Die Auswahl der Schulen hat nicht die Stadt getroffen, sondern das Land. Grundlage ist der schulscharfe Schulsozialindex Nordrhein-Westfalens, der anhand statistischer Daten erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler einer Schule Transferleistungen beziehen, zu Hause überwiegend nicht deutsch sprechen, selbst aus dem Ausland zugezogen sind oder sonderpädagogische Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, soziale und emotionale Entwicklung oder Sprache haben. Der Schulträger Stadt Köln war an der Auswahl nicht beteiligt, sieht die Ergebnisse aber nach eigenen Angaben durch eigene statistische Daten weitgehend bestätigt.
Die Verteilung über das Stadtgebiet ist eindeutig. 48 der 76 Schulen liegen im Rechtsrheinischen, neun im Stadtbezirk Chorweiler. Nach der Anlage zur Beschlussvorlage entfallen 20 Schulen auf Mülheim, 16 auf Kalk und zwölf auf Porz. Es folgen Ehrenfeld mit sieben, die Innenstadt mit sechs und Nippes mit vier Schulen; in Rodenkirchen und Lindenthal ist es jeweils eine. Damit sind zwar alle neun Stadtbezirke vertreten, aber äußerst ungleich.
- 46 Grundschulen
- 11 Hauptschulen
- 8 Realschulen
- 4 Förderschulen
- 3 Berufskollegs
- 3 Gesamtschulen
- 1 Gymnasium
Gemessen an der Gesamtzahl der Schulen ist der Anteil hoch. Die Stadt spricht in ihrer Mitteilung von 76 von 309 Kölner Schulen, also etwa einem Viertel. Bezogen auf die 269 städtischen Schulen im Schuljahr 2025/26 sind es nach der Beschlussvorlage 28 Prozent, bei den 144 städtischen Grundschulen sogar 32 Prozent. 46 der 76 Startchancen-Schulen sind Grundschulen. Der Schulsozialindex der ausgewählten Schulen liegt zwischen Stufe 6 und Stufe 9; 20 Schulen erreichen die höchste Stufe. Für die drei Berufskollegs und die vier Förderschulen weist die Liste keinen Index aus.
„Es ist unser Anspruch, dass Kinder und Jugendliche überall in unserer Stadt gute Bildungschancen haben. Mit dem Startchancen-Programm können wir gezielt Kinder und Jugendliche fördern, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft schwierigere Startbedingungen haben. Das tun wir vor allem an Schulen in Mülheim, Kalk, Porz und Chorweiler.“
Torsten Burmester, Oberbürgermeister der Stadt Köln
Eine Kölner Grundschule fehlt in der Liste, und die Stadt sagt auch, warum
Kritik übt die Verwaltung an genau einem Punkt der Landesauswahl. Die Grundschule „Kunterbunt“, nach dem städtischen Schulsozialindex eine der am stärksten herausgeforderten Schulen der Stadt, ist nicht dabei. Nach Einschätzung der Verwaltung erklärt sich das durch den sanierungsbedingten Auslagerungsstandort der Schule, die im Görlinger Zentrum in Bocklemünd/Mengenich beheimatet ist; im Landesindex ist sie derzeit nur in Stufe 4 eingeordnet. Gespräche von Schule und Schulverwaltung mit dem Schulministerium mit der Bitte, die Schule dennoch aufzunehmen, blieben nach Darstellung der Vorlage erfolglos.
Während über Säule I erst jetzt entschieden wurde, ist das Geld aus den anderen beiden Säulen längst an den Schulen. Im Schuljahr 2024/25 standen den 31 Schulen der ersten Gruppe als frei verfügbares Drittel des Chancenbudgets zusammen knapp 829.500 Euro zur Verfügung. Abgerufen wurden davon 80 Prozent; nicht verausgabte Restmittel konnten teils umverteilt werden, der Rest ging an das Land zurück, weil eine Übertragung ins nächste Schuljahr nicht möglich ist. Für das Schuljahr 2025/26 hat das Schulministerium den 76 Kölner Schulen rund 1,748 Millionen Euro als freies Drittel zugewiesen.
Aus dem ersten Jahr zieht die Verwaltung praktische Konsequenzen. Weil die Mittel oft kleinteilig abgerufen wurden und der administrative Aufwand hoch war, sollen schulische Ausgaben unter 500 Euro künftig vereinfacht abgewickelt werden. Außerdem werden frühere Stichtage eingezogen, zu denen über die Umverteilung von Restmitteln entschieden wird. In Säule III haben alle Startchancen-Schulen eine zusätzliche Landesstelle erhalten, die mit Schulsozialarbeit, sonderpädagogischen Fachkräften der Schuleingangsphase oder Fachkräften für multiprofessionelle Teams besetzt werden kann. Die 31 Schulen der ersten Gruppe konnten diese Stellen bereits im Schuljahr 2024/25 besetzen.
Was mit den Investitionsmitteln passieren soll, hat der Rat in seinem Beschluss auf drei Arbeitspakete festgelegt. Das erste betrifft flexible und multifunktionale Raumausstattung: multifunktionales Mobiliar, mobiler Sicht- und Lärmschutz, Hitzeschutz, Lernoasen und Ruheinseln. Das zweite ist die klimafreundliche Gestaltung von Schulhöfen mit Teilentsiegelung, Sonnensegeln, Bäumen, grünen Klassenzimmern und Schulgärten. Das dritte umfasst Baumaßnahmen für zusätzlichen Raum, vom Einziehen von Trennwänden über die Nutzung von Fluren und Dachgeschossen bis zu Schulcontainern, umgebauten Hausmeisterwohnungen und Erweiterungsbauten.
Der Schulhof-Teil knüpft an einen älteren Beschluss an: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hatte bereits am 20. November 2023 festgelegt, dass Kölner Schulhöfe grüner und schattiger werden sollen. Nach der Förderrichtlinie des Landes vom 9. September 2024 ist die Entsiegelung von Schulhöfen im Startchancen-Programm ausdrücklich förderfähig. Die Verwaltung erwartet deshalb positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und verweist auf den kommunalen Aktionsplan Klimaschutz. Für die Umsetzung des Schulhof-Arbeitspakets soll die städtische Schulbaugesellschaft einbezogen werden.
Als Nächstes müssen 76 Zielvereinbarungen unterschrieben werden
Der Beschluss ist kein Baustart. Als nächster Schritt sind für jede Schule Zielvereinbarungen zwischen Schule, Schulträger und Schulaufsicht abzuschließen; auf dieser Grundlage stellt die Stadt sukzessive Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln. Für die 31 Schulen der ersten Gruppe liegen die Zielvereinbarungen zu Säule I im Entwurf vor, für die 45 Schulen der zweiten Gruppe strebt die Verwaltung den Abschluss bis Ende 2026 an. Erste sogenannte Startermaßnahmen sollen nach den Plänen der Verwaltung noch im Jahr 2026 an einem Teil der Schulen realisiert werden.
Offen bleibt, wie viel von den 80,3 Millionen Euro tatsächlich in Köln ankommt. Die Verwaltung will alle Maßnahmen nach einem erst noch zu entwickelnden Kriterienkatalog bewerten, der Notwendigkeit, Dringlichkeit, sachliche und personelle Umsetzbarkeit sowie Finanzierbarkeit abwägt, und dabei auf laufende Entwicklungen der Förderrichtlinie reagieren. Über den Umsetzungsstand soll sie den politischen Gremien regelmäßig berichten – der nächste Termin im Verfahren ist damit der erste dieser Berichte, für den die Vorlage kein Datum nennt.
- Stadt Köln, Ratsinformationssystem: Beschlussvorlage 2180/2025 – Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms, mit Anlage „Übersicht der Kölner Startchancen-Schulen“
- Stadt Köln, Ratsinformationssystem: 9. Sitzung des Rates am 2. Juli 2026 – Beschlussstand
- Stadt Köln: Umsetzung des Startchancen-Programms in Köln (2. Juni 2026)
- Stadt Köln: Sitzung des Rates am 2. Juli 2026 – Ankündigung und Tagesordnung




