Donnerstag, 6. August 2026 Ausgabe Nr. 240
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Fußball-WM

Anpfiff um 22 Uhr: Kölns strenge Regeln für die WM-Terrasse

Innen alles erlaubt, draußen Schluss nach dem Abpfiff: Wie die Stadt Köln die WM-Übertragungen in der Gastronomie geregelt hat – und wo die teuren Fallen lagen.

Lena Krämer, Redakteurin — KI-generiertes Porträt
Lena Krämer
Restaurants & Gastro

Lesezeit 8 Min.
Bildschirm am Rand einer Kneipenterrasse in der Dämmerung, davor leere Bierbänke
Außengastronomie am Abend: Spiele mit Anpfiff zwischen 6 und 22 Uhr durften ohne zusätzliche Genehmigung gezeigt werden. · Symbolbild (KI-generiert)

Eine schwarze Gummimatte liegt quer über dem Gehweg, darunter verschwindet ein Stromkabel. Am Rand der Terrasse steht ein Bildschirm, fest verschraubt, mit dem Rücken zur Fahrbahn. So sieht Ordnungsrecht aus, wenn man es anfassen kann. Zwischen dem 11. Juni und dem 19. Juli lief die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in Kanada, Mexiko und den USA, und für die Kölner Gastronomie war sie vor allem eine Rechnung mit der Uhr. Die Spiele begannen spät. Die Nachtruhe beginnt früh. Dazwischen lag ein Regelwerk, das die Stadt bis ins Kabel hinein vorgeschrieben hat.

Festgelegt wurde es früh. Am Montag, 4. Mai, um 17.40 Uhr veröffentlichte die Stadt Köln ihre Hinweise für Public Viewing und Nachbarschaftsschutz. Drinnen war die Sache einfach: Die Übertragung in Gaststätten im Innenbereich sei problemlos möglich, hieß es, die Lautstärke solle in einem angemessenen Rahmen bleiben. Zu beachten seien außerdem die einschlägigen Regelungen zum Urheberrecht, die Stadt nannte ausdrücklich FIFA und GEMA. Kompliziert wurde es vor der Tür, auf den Flächen, für die Wirtinnen und Wirte im Frühjahr ihre Sondernutzungserlaubnis beantragt hatten.

Nicht der Abpfiff entschied über die Terrasse, sondern der Anpfiff

Auf genehmigten Außengastronomieflächen durfte jedes Spiel gezeigt werden, das zwischen 6 und 22 Uhr angepfiffen wurde, ohne zusätzliche Genehmigung. Zog sich die Partie über die Nachtruhe hinaus, wurde die Übertragung geduldet, bis zum Abpfiff, einschließlich möglicher Verlängerung und Elfmeterschießen. Grundlage dafür war ein Erlass der NRW-Landesregierung. Danach galt: sofort aus. Nicht leiser, nicht nur der Ton weg, sondern Schluss. Ein Spiel mit Anpfiff um 22.05 Uhr hatte draußen dagegen von vornherein nichts zu suchen, auch wenn der halbe Block davorsaß.

Zwei Uhrzeiten muss man dabei auseinanderhalten. Um 22 Uhr beginnt die gesetzliche Nachtruhe, um Mitternacht die Sperrzeit für Außengastronomien. Die WM-Regel setzte an der ersten an, hob die zweite aber nicht auf: Die Stadt duldete das gesamte Spiel, auch wenn es in die Nachtruhe und über Mitternacht hinauslief. Ein um 22 Uhr angepfiffenes Spiel ist mit Halbzeitpause und Nachspielzeit regulär kurz nach Mitternacht zu Ende. Geduldet war dann das Spiel, nicht der Abend danach.

Für die Betriebe hängt an diesen Vorgaben mehr als Gemütlichkeit. Die Terrasse ist im Sommer der Teil des Ladens, der die Kalkulation trägt: mehr Plätze, schnellerer Durchlauf, kaum zusätzliche Kosten. Ein Spiel, das nur drinnen laufen darf, dürfte an einem warmen Juniabend spürbar weniger Kölsch bedeuten, weil die Gäste entweder draußen sitzen bleiben oder weiterziehen. Die 22-Uhr-Grenze war deshalb für viele Wirtinnen und Wirte keine Formalie, sondern eine Umsatzfrage.

Eine Ausnahme traf ausgerechnet jene Betriebe, über die es in der Vergangenheit Ärger gab. Wo die Sperrzeit der Außengastronomie nachträglich zum Gesundheitsschutz der Nachbarschaft verlängert worden ist, war die Fläche ab 22 Uhr tabu und damit auch jede Übertragung. Das galt laut den Antworten der Zentralen Anlaufstelle Gastronomie selbst dann, wenn das Spiel vor 22 Uhr angepfiffen worden war. Für diese Häuser endete der Fußballabend draußen also um Punkt zehn, notfalls mitten im Spiel. Wer betroffen ist, weiß es: Es steht im eigenen Bescheid.

„Emotionen gehören zum Fußball dazu, sollten jedoch nicht zu übermäßigen Lärmbelästigungen führen.“

Stadt Köln, Mitteilung vom 4. Mai 2026

Verboten blieben besonders laute Musikinstrumente, wie schon bei den vergangenen internationalen Turnieren: Vuvuzelas, Trommeln, Tröten, Pfeifen. Halten sich Gäste nicht daran, sind die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, das über ihr Hausrecht zu unterbinden. Die Durchsetzung wandert damit an den Tresen, zu Leuten, die um diese Uhrzeit ohnehin sechs Dinge gleichzeitig machen. Für Bildschirme, Fernseher und Beamer galt: innerhalb der genehmigten Fläche, sicher fixiert und so ausgerichtet, dass Passantinnen und Autofahrer nicht verleitet werden mitzuschauen. Für den Aufbau haftet der Betrieb.

Blick durch eine beschlagene Kneipenscheibe: Gäste als Silhouetten vor einem Bildschirm mit Fußballübertragung
Drinnen lief der Ball ohne Zeitlimit: Im Innenbereich erlaubte die Stadt Übertragungen auch nach 22 Uhr, solange die Lautstärke im Rahmen blieb. · Symbolbild (KI-generiert)

Bemerkenswert pragmatisch fiel dagegen die Kabelregel aus. Wer seine Außenfläche auf einem Parkstreifen hat, durfte das stromführende Kabel für die Dauer der Übertragung über den Bürgersteig legen, gesichert mindestens durch eine Kabelmatte. Direkt nach dem Spiel musste es wieder weg. Das klingt nach Kleinkram. Es ist aber genau der Punkt, an dem im Schadensfall die Haftung hängt, und es erklärt, warum in diesem Sommer vor manchen Lokalen schwarze Matten lagen, die vorher nie jemand gebraucht hat.

Zwei der drei deutschen Vorrundenspiele lagen genau auf der Kante

Warum die Uhrzeit überhaupt zum Thema wurde, zeigt der deutsche Spielplan. Gegen Curaçao wurde um 19 Uhr angepfiffen, gegen die Elfenbeinküste und gegen Ecuador jeweils um 22 Uhr. Zwei von drei Partien lagen damit exakt am oberen Rand der Kölner Regel und durften gerade noch gezeigt werden. Der Dehoga rechnete vor, dass solche Spiele mit Halbzeitpause und Nachspielzeit nach Mitternacht enden können. Die Zeitverschiebung nach Nordamerika hat den deutschen Fußballabend in die Nacht geschoben, und die Nacht gehört in Köln der Nachbarschaft.

Für zwei Termine ging die Stadt sogar über ihre eigene Grenze hinaus. In den Antworten der Zentralen Anlaufstelle Gastronomie steht, dass die Deutschlandspiele am 29. Juni und gegebenenfalls am 4. Juli trotz der späteren Anpfiffe um 22.30 beziehungsweise 23 Uhr im Außenbereich gezeigt werden durften, begründet mit dem hohen öffentlichen Interesse. Eine Sondergenehmigung brauchte dafür niemand. In der Pressemitteilung vom 4. Mai stand davon noch nichts; wer die Ausnahme kannte, hatte die Antwortenseite der Stadt gelesen.

Der Verband bat die Rathäuser, ihre Spielräume auch zu nutzen

Vier Wochen vor dem Anpfiff meldete sich der Dehoga Nordrhein-Westfalen. Der Verband appellierte an alle Kommunen in NRW, die von Bund und Ländern geschaffenen Möglichkeiten konsequent und pragmatisch auszuschöpfen. Gefordert wurden flexible Regelungen bei Außengastronomie, Sondernutzungen und Lärmschutz, dazu Toleranz und Verständnis bei den Anwohnern. Verbandspräsident Patrick Rothkopf nannte die Anstoßzeiten eine besondere Hürde und verlangte, die eingeräumten Ermessensspielräume unbürokratisch anzuwenden. Köln hat sie bei den beiden späten Deutschlandspielen genutzt.

„Wir können bei passenden Rahmenbedingungen gute WM-Gastgeber sein. Rückenwind aus den Rathäusern hilft dabei. Genauso wichtig ist, dass unsere Nationalmannschaft möglichst lange im Turnier bleibt.“

Patrick Rothkopf, Präsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen

Die genehmigte Fläche ist dabei kein ungefährer Begriff, sondern ein vermessenes Rechteck. Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland ist eine Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW und braucht eine Erlaubnis, befristet oder auf Widerruf. Sie regelt, wer wann wo und in welchem Umfang bestuhlen darf. Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite frei zu halten, zu Radwegen ist ein halber Meter Abstand einzuhalten, der Restgehweg beträgt in der Regel zwei Meter. Wer den Bildschirm einen Schritt zu weit stellt, steht außerhalb seiner Erlaubnis.

Schwarze Kabelmatte über einem Gehweg vor einer Restaurantterrasse am Abend
Kabel über dem Bürgersteig duldete die Stadt nur für die Dauer der Übertragung und nur gesichert. · Symbolbild (KI-generiert)

Frei empfangbar heißt nicht automatisch öffentlich vorführbar

Die zweite Falle lag nicht auf dem Gehweg, sondern im Vertrag. Am 8. Juni warnte der Dehoga Nordrhein, viele Veranstalter gingen davon aus, dass sie die Übertragungen von ARD und ZDF ohne Weiteres öffentlich zeigen dürften. Das ist nicht der Fall. Für die rechtmäßige Ausstrahlung ist ein gewerbliches TV-Abonnement erforderlich; die Distribution der WM-Spiele für Gastronomie und Public Viewing lief in Deutschland über Sky. Der Verband legte dazu ein Merkblatt mit dem Titel „Fußball-WM 2026 – TV-Übertragung: Fakten & Konditionen“ auf.

Dazu kommen Gebühren, die mit dem Turnier selbst nichts zu tun haben. Die Stadt verwies in ihrer Mitteilung ausdrücklich auf die Urheberrechte von FIFA und GEMA, der Verband veröffentlichte im Mai zusätzlich ein Merkblatt zu den Gema-Tarifen und Anfang Juni rechtliche Hinweise zur Werbung in Gastrobetrieben. Wer also mit dem Turnier warb, ohne die Lizenz zu haben, war doppelt angreifbar. Wie viele Kölner Betriebe den Gastro-Pass gebucht haben, ist nicht öffentlich bekannt, und Sky nennt solche Zahlen üblicherweise nicht.

Die Stadt selbst zeigte in diesem Sommer kein einziges Spiel

Ein offizielles Public Viewing gab es in Köln nicht. Bereits Mitte April stand fest, dass die Stadt keine eigene Großveranstaltung auf die Beine stellt. Ein Stadtsprecher begründete das gegenüber der Kölner Lokalredaktion von t-online mit den Erfahrungen aus vergangenen Turnieren. Damit fand die WM dort statt, wo sie in Köln ohnehin meistens stattfindet: in den Kneipen, zwischen Theke und Bordstein, auf Flächen, die im Zweifel kleiner sind als der Andrang.

„Die Erfahrungen der letzten Jahre und aus vergangenen Turnieren haben gezeigt, dass Bedarf an und Akzeptanz für Public Viewings zu Welt- und Europameisterschaften in der Bevölkerung – vor allem dann, wenn jene Events nicht im eigenen Land und auch nicht in Köln ausgetragen werden – nicht immer gegeben sind.“

Sprecher der Stadt Köln, gegenüber t-online
Hinterhof mit Backsteinwänden bei Nacht, an der Wand eine Leinwand, daneben zwei Lautsprecher mit aufgerollten Kabeln
Draußen war nach dem Abpfiff Schluss: Die Stadt verlangte, dass Leinwände und Lautsprecher unmittelbar nach Spielende abgebaut werden. · Symbolbild (KI-generiert)

Kontrolliert wird ohnehin, Turnier hin oder her. Der Ordnungsdienst prüft Außengastronomien bei Routinekontrollen, bei konkreten Beschwerden aus der Nachbarschaft und bei Präsenzstreifen in den Stadtbezirken. Schwerpunkt ist, bestärkt durch einen Ratsbeschluss vom 20. Juni 2022, die Einhaltung der genehmigten Fläche, damit Rettungswege frei bleiben und Gehwege passierbar. Anwohnerinnen und Anwohner konnten sich während des Turniers bei der Leitstelle des Ordnungsamtes unter 0221/221-32000 melden. Sanktionen behielt sich die Stadt ausdrücklich vor.

Eine Vorgabe hat es in sich, und sie steht fast am Ende der Mitteilung. Public Viewing war ausschließlich für die Gäste der jeweiligen Außengastronomie vorgesehen. Bildeten sich Ansammlungen außerhalb der genehmigten Fläche, musste die Übertragung unterbrochen werden, bis sie sich aufgelöst hatten. Im Klartext: Wer draußen ein Spiel zeigt und damit zu attraktiv wird, muss abschalten. Steuern lässt sich das nur über die Größe und die Ausrichtung des Bildschirms – oder indem man es gleich sein lässt und drinnen bleibt.

Wie oft das in diesem Sommer tatsächlich passiert ist, lässt sich von außen nicht sagen. Eine Bilanz der Beschwerden oder der festgestellten Verstöße hat die Stadt nach dem Turnier nicht veröffentlicht; in ihren Mitteilungen der vergangenen Wochen kommt die Weltmeisterschaft nicht mehr vor. Auch der Verband hat für Nordrhein keine Zahlen vorgelegt. Was bleibt, sind die Regeln, und die gelten weiter: Sperrzeit, Sondernutzung und Nachtruhe kennen keine Turnierpause.

Wer Fragen hatte, musste sie schriftlich stellen. Die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie sitzt am Willy-Brandt-Platz 3 in Deutz, erreichbar unter 0221/221-20663 und [email protected]; für Publikum ist sie nur eingeschränkt und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Spontan vorbeikommen, heißt es auf der Seite der Stadt, solle man nicht. Für einen Wirt, der am Nachmittag vor einem Spiel wissen möchte, ob sein Bildschirm einen halben Meter zu weit steht, ist das eine mäßig praktische Auskunftslage.

Für den nächsten großen Anlass, und der kommt bestimmt, hilft eine kurze Reihenfolge. Zuerst in den eigenen Bescheid schauen, denn dort steht, ob die Sperrzeit der Außenfläche verlängert wurde; das ist der Punkt, an dem die schönste Leinwand nichts nützt. Dann die Lizenz klären, bevor die erste Kreidetafel draußen steht. Und dann mit den Nachbarn reden, wie es die Stadt ausdrücklich empfiehlt. Das kostet einen Abend und spart im Zweifel die Saison.

Quellen und Weiterlesen
Lena Krämer, Redakteurin — KI-generiertes Porträt
Lena Krämer
Redakteurin · Restaurants & Gastro
Isst sich seit 2022 durch alle 86 Veedel. Vom Brauhaus bis zur Sterneküche — wer in Köln aufkocht, bekommt Besuch von ihr. Ausgebildete Köchin, umgeschulte Schreiberin.
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