13,90 Euro und der Streit um den Minijob in Kölns Gastronomie
Drei NRW-Verbände fordern seit dem 23. Juli, Minijobs zu erhalten. Warum die angehobene Grenze den Betrieben keine einzige Arbeitsstunde mehr bringt und der Tarifvertrag die Lage zusätzlich verschärft.
Lesezeit 7 Min.
Im Personalgang eines Altstadtbrauhauses hängt der Dienstplan an einer Tafel, mit Magneten in vier Farben. Rot ist die Küche, blau der Service, grün die Spüle, gelb sind die Aushilfen. Die gelben Magnete sind die meisten. Daneben klebt ein Zettel mit Telefonnummern, mehrere davon durchgestrichen. Wer hier morgens um sieben die Käsetheke einräumt, hat oft einen Vertrag über wenige Stunden im Monat. Genau diese Verträge stehen gerade zur Debatte.
Am Donnerstag, dem 23. Juli 2026, haben sich drei Wirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zu einem gemeinsamen Appell zusammengetan: der Dehoga Nordrhein-Westfalen, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen – Rheinland und HANDWERK.NRW. Ihre Forderung lautet, Minijobs nicht schleichend unattraktiv zu machen. Anlass sind Reformpläne des Bundes, die die geringfügige Beschäftigung teurer machen würden. Für die Kölner Gastronomie ist das die zweite Kostenwelle binnen eines Jahres.
Die erste Welle kam am 1. Januar und heißt 13,90 Euro
Zum Jahreswechsel stieg der gesetzliche Mindestlohn um 8,4 Prozent von 12,82 auf 13,90 Euro je Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt ein Plus von 5,0 Prozent auf 14,60 Euro. Nach Angaben des Dehoga Nordrhein sind das die höchsten prozentualen Steigerungen, die die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das mindestens rund 2.419 Euro brutto im Monat, im kommenden Jahr rund 2.540 Euro.
Rechnet man die Differenz auf eine Vollzeitstelle, kommt man auf knapp 190 Euro brutto mehr im Monat, allein durch den Sprung im Januar. Dazu kommen die Arbeitgeberanteile. In einer Küche mit acht Leuten, von denen die Hälfte am unteren Rand bezahlt wird, ist das eine vierstellige Summe pro Monat. Diese Rechnung stellen derzeit sehr viele Wirtinnen und Wirte in dieser Stadt an, und sie stellen sie nicht zum ersten Mal.
Wichtig ist dabei ein Detail, das in Betrieben regelmäßig untergeht: Bestehende Arbeitsverträge mit niedrigeren Stundensätzen passen sich automatisch mindestens auf das Mindestlohnniveau an. Es braucht keinen Nachtrag und keine Unterschrift. Wer im Dezember 12,82 Euro vereinbart hatte, schuldete im Januar 13,90 Euro, ob er die Anpassung gebucht hatte oder nicht. Der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohns in den Betrieben, und die Gastronomie gehört zu den Branchen, in denen er regelmäßig auftaucht.
Man darf bei dieser Rechnung die andere Seite nicht weglassen. Der Sprung auf 13,90 Euro ist für die Betriebe eine Kostensteigerung und für die Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 1,08 Euro in der Stunde. Bei Kölner Mieten ist das kein Taschengeld. Ein Teil dieses Geldes kommt außerdem zurück, weil Menschen mit niedrigen Einkommen es ausgeben und nicht anlegen – auch in Kneipen. Wer nur die Kostenseite betrachtet, rechnet ebenso einseitig wie jemand, der nur die Lohnseite sieht.
Der Tarifvertrag ist ausgelaufen, seither gilt das gesetzliche Minimum
Ein zweiter Punkt ist in Nordrhein-Westfalen dazugekommen. Der Branchentarifvertrag im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe lief zum 31. Mai 2026 aus. Seither gilt als Untergrenze der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Was in einem Tarifvertrag sonst noch geregelt ist – Zuschläge, Eingruppierungen, Urlaubstage –, fällt damit für die Betriebe weg, die keiner anderen Bindung unterliegen. Für Beschäftigte heißt das: Der Abstand zwischen ungelernter Aushilfe und ausgebildeter Fachkraft ist nicht mehr tariflich gesichert.
Das ist der Punkt, an dem mir als gelernter Köchin unwohl wird. Wenn die gesetzliche Untergrenze steigt und die tarifliche Struktur darüber wegfällt, rücken die Löhne zusammen. Eine Köchin nach drei Jahren Ausbildung verdient dann nicht mehr deutlich mehr als jemand, der seit vier Wochen Gläser spült. Das ist kurzfristig günstiger und langfristig das teuerste Modell, das man sich ausdenken kann.
Der Nachwuchs ist die Stelle, an der sich das alles entscheidet. Eine Ausbildung in der Küche dauert drei Jahre, beginnt mit einer Vergütung, für die der Mindestlohn nicht gilt, und endet mit einer Prüfung, nach der man in vielen Häusern kaum mehr verdient als eine angelernte Kraft. Solange dieser Abstand fehlt, wird sich die Personalfrage in der Gastronomie nicht über Appelle lösen. Sie löst sich über Perspektiven, und die stehen in keinem Tarifvertrag, der ausgelaufen ist.
Der Minijob wächst mit dem Mindestlohn, die Stundenzahl aber nicht
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie stieg 2026 auf 603 Euro monatlich und wird 2027 auf 633 Euro steigen. Der Übergangsbereich, in dem die Sozialabgaben der Beschäftigten gestaffelt ansteigen und den man Midijob nennt, beginnt bei 603,01 Euro beziehungsweise ab 2027 bei 633,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro. Die Kopplung soll sicherstellen, dass ein Minijob weiterhin rund zehn Wochenstunden umfasst.
Rechnerisch geht das genau auf, und darin liegt die Pointe. Bei 556 Euro und 12,82 Euro Stundenlohn kam man 2025 auf 43,4 Stunden im Monat. Bei 603 Euro und 13,90 Euro kommt man 2026 auf dieselben 43,4 Stunden. Der Betrieb zahlt also 47 Euro mehr im Monat und bekommt dafür keine einzige zusätzliche Arbeitsstunde. Wer zehn Aushilfen beschäftigt, zahlt allein durch die angehobene Grenze 470 Euro mehr im Monat, bevor irgendein Abgabensatz überhaupt angefasst wird.
Jetzt geht es um die Abgaben, und da stehen andere Größen im Raum
Genau hier setzt der Appell vom 23. Juli an. Arbeitgeber tragen auf Minijobs derzeit rund 30 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Zur Diskussion steht, diesen Satz auf annähernd 40 Prozent anzuheben und den Pauschalsteuersatz um 150 Prozent zu erhöhen. Das wäre keine Anpassung, sondern ein Systemwechsel. Für Betriebe, die ihre Wochenendbesetzung über geringfügige Beschäftigung organisieren, ändert sich damit die Grundrechnung.
Die Größenordnung ist erheblich. Im Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen gibt es über 200.000 Minijobs. Landesweit nutzen rund 1,5 Millionen Menschen diese Beschäftigungsform, über alle Branchen hinweg. In Köln hängen daran vor allem die Schichten, die niemand in Vollzeit besetzen kann: Freitag- und Samstagabend, Karnevalstage, Messewochen, Heimspiele. Es sind die Stunden mit der höchsten Nachfrage und dem schwierigsten Personalbedarf.
„Wir brauchen weiterhin eine Beschäftigungsform, die die wirtschaftliche Realität in den Betrieben abbildet.“
Patrick Rothkopf, Präsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen
Der Handel argumentiert ähnlich, aber mit anderem Schwerpunkt. Für den Einzelhandel geht es um Kassen, Regalpflege und verkaufsoffene Samstage, für die Gastronomie um Service und Spüle. Die Personalstruktur unterscheidet sich, die Abhängigkeit von kurzen, planbaren Einsätzen ist dieselbe. Deshalb steht der Handelsverband in dieser Frage neben dem Gastgewerbe.
„Minijobs sind für den nordrhein-westfälischen Handel ein unentbehrlicher Bestandteil der Personalplanung.“
Dirk Wittmer, Vorsitzender des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen – Rheinland
Bemerkenswert ist der dritte Ton in diesem Bündnis. Das Handwerk stellt sich nicht einfach hinter den Minijob, sondern setzt einen anderen Akzent. Er macht die Position des Bündnisses breiter und verrät zugleich, dass die drei Verbände nicht dasselbe wollen.
„Das Handwerk steht für stabile Sozialversicherungen, faire Wettbewerbsbedingungen und mehr reguläre Beschäftigung.“
Andreas Ehlert, Präsident von HANDWERK.NRW
Wer genau liest, sieht darin ein Zugeständnis: mehr reguläre Beschäftigung ist genau das, was die Befürworter der Reform erreichen wollen. Der Streit dreht sich also weniger um das Ob als um das Tempo und den Preis. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Unterschied zwischen einem Umbau über Jahre und einer Rechnung, die im nächsten Quartal auf dem Tisch liegt.
Was das für die Menschen bedeutet, die abends die Gläser tragen
Bisher ist all das Politik. Für die Beschäftigten selbst ändert sich am Netto zunächst nichts, denn die Abgaben auf Minijobs tragen überwiegend die Arbeitgeber. Was sich ändern könnte, ist die Zahl der angebotenen Stellen. Wenn eine Aushilfsstunde teurer wird, wird sie seltener angeboten oder anders organisiert – über Midijobs, über längere Schichten für weniger Leute oder über gar nichts. Welche dieser Varianten sich in Köln durchsetzt, lässt sich heute nicht sagen.
Man sollte auch nicht so tun, als sei der Minijob für alle Beteiligten ein Segen. Er bringt keine nennenswerte eigene Rentenanwartschaft und in der Praxis oft keine Aufstiegsperspektive. Studierende, Rentnerinnen und Zweitverdienende kommen damit gut zurecht. Wer davon leben muss, kommt es nicht. Diese Unterscheidung geht in Verbandserklärungen regelmäßig unter, und sie gehört dazu.
Der bisherige Verlauf zeigt, wie ernst die Verbände die Sache nehmen. Bereits am 23. Juni 2026, einen Monat vor dem gemeinsamen Appell, hatte der Dehoga Nordrhein eine Meldung unter der Überschrift „Geplante Abschaffung der Minijobs – existenzielle Bedrohung für unsere Branche“ veröffentlicht. Vier Wochen später stand daneben ein Bündnis aus drei Verbänden. Das ist eine Eskalationsstufe und kein Routinevorgang.
Wie es weitergeht, entscheidet der Bund. Ein Gesetzentwurf mit konkreten Sätzen liegt nach dem Stand dieses Textes nicht vor; die genannten 40 Prozent und die 150 Prozent beim Pauschalsteuersatz sind Größen aus der Debatte, nicht aus einem Beschluss. Sollten sie kommen, würde sich die Kalkulation vieler Kölner Betriebe zum dritten Mal binnen zwölf Monaten verschieben. Sollten sie nicht kommen, bleibt trotzdem der Mindestlohnsprung auf 14,60 Euro im Januar.
Was Betriebe jetzt tun können, ist überschaubar, aber nicht nichts. Die Zahlen für 2027 stehen fest: 14,60 Euro Mindestlohn, 633 Euro Minijob-Grenze, Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Wer seine Dienstpläne und Verträge im Herbst daraufhin durchgeht statt im Dezember, hat die ruhigere Weihnachtszeit. Und wer mit Aushilfen arbeitet, sollte die Stundenkontingente schriftlich festhalten: Die Vergütung passt sich automatisch an, die Stundenzahl nicht.
Mein Vorbehalt richtet sich an beide Seiten. Wer den Minijob verteidigt, muss erklären, warum eine Branche, die über Personalmangel klagt, so viele Stellen anbietet, von denen niemand leben kann. Und wer ihn abschaffen will, muss erklären, wer am Karnevalssamstag um zwei Uhr nachts die Gläser spült. Beide Antworten stehen aus. Bis sie da sind, würde ich in jedem Lokal, in dem ich sitze, weniger auf die Preise schauen als darauf, wie viele Leute für wie viele Tische zuständig sind.




