Pax-Bank: Aufsichtsratschef abgewählt, Gremium von 16 auf 10 verkleinert
Ein Jahr nach der Fusion hat die Generalversammlung der Pax-Bank den Aufsichtsratsvorsitzenden abgewählt, den früheren Vorstandschef nur teilweise entlastet und das Gremium verkleinert.
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Wer in Köln das Konto einer Kirchengemeinde, eines Ordens oder eines Caritas-Trägers führt, hat es mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Bank zu tun, deren Kundschaft fast vollständig aus Kirche und Wohlfahrtspflege besteht. Die Pax-Bank für Kirche und Caritas eG ist aus dem Zusammenschluss der Kölner Pax-Bank mit der Bank für Kirche und Caritas im Erzbistum Paderborn hervorgegangen; die Fusion wurde im Juni 2025 vollzogen. Rechtssitz ist Paderborn, verwaltet wird von Paderborn und Köln aus, rund 360 Menschen arbeiten für das Haus. Ein Jahr nach der Fusion steht es in einem offenen Führungsstreit.
Sichtbar wurde der auf der Generalversammlung in Paderborn, über die das Portal katholisch.de am 27. Juni 2026 berichtete. Die Versammlung verkleinerte den Aufsichtsrat von 16 auf zehn Mitglieder. Der bisherige Vorsitzende Karl Jüsten und das Mitglied Peter Zerwas wurden nicht wiedergewählt. Karin-Brigitte Göbel legte ihr Mandat nieder – nach dem Bericht als Konsequenz aus einer verweigerten Entlastung.
Die Größenordnung dieser Entscheidungen ist ungewöhnlich. Ein Aufsichtsrat, der in einer Sitzung von 16 auf zehn Sitze schrumpft, verliert mehr als ein Drittel seiner Mitglieder; zugleich wurde der Vorsitzende abgewählt und mehrere Mandate wurden zurückgegeben. Bei einer Genossenschaftsbank wählt die Versammlung diesen Rat, und der Rat wiederum bestellt und überwacht den Vorstand. Wer dort sitzt, entscheidet also mit darüber, wer die Bank führt.
Eine Entlastung ist kein Ritual, sondern eine Erklärung über die Amtsführung
Der Begriff Entlastung klingt nach Formsache, ist aber der zentrale Vorgang solcher Versammlungen. Mit ihr billigen die Mitglieder rückwirkend die Amtsführung von Vorstand und Aufsichtsrat für ein Geschäftsjahr. Wird sie verweigert, ist das ein förmliches Misstrauensvotum – auch wenn daraus nicht automatisch rechtliche Folgen erwachsen. Genau das ist geschehen, wenn auch nur teilweise: Der frühere Vorstandsvorsitzende Klaus Schraudner wurde für 2025 nur eingeschränkt entlastet.
Verweigert wurde sie nach dem Bericht für seine Amtsführung, „soweit Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Investment in die Erste Biopower Investment (EBI) AG betroffen sind“. Schraudner gehörte dem Vorstand seit 2010 an und ging am 18. März 2026 in den Ruhestand; er hatte die Fusion verantwortet. Der amtierende Vorstand aus Sebastian Reichardt, Jürgen Reineke und Manuel Sonntag wurde dagegen entlastet.
Zehn Millionen Euro stecken in einer Beteiligung, die sich nicht rechnete
Der Streitpunkt ist eine Beteiligung aus dem Jahr 2020, also aus der Zeit vor der Fusion. Die Bank steckte 10 Millionen Euro in die Erste Biopower Investment AG. Das Investment erwies sich als unrentabel; strittig ist nach dem Bericht vor allem, wann die Beteiligung hätte wertberichtigt werden müssen. Eine Wertberichtigung ist das buchhalterische Eingeständnis, dass ein Vermögenswert weniger wert ist als bisher angesetzt – je später sie erfolgt, desto länger sieht die Bilanz besser aus, als sie ist.
Dazu kommt eine personelle Verflechtung. Ein Mitglied des Pax-Bank-Aufsichtsrats war dem Bericht zufolge zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der EBI AG. Wer in einem Gremium die Beteiligung überwachen soll, die er im anderen mitverantwortet, steht in einem Interessenkonflikt – unabhängig davon, wie er sich im Einzelfall verhalten hat. Welche Person das war, nennt der Bericht nicht.
Der zweite Konflikt betrifft das Tagesgeschäft. Der Prüfungsverband Genoverband beanstandete, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten „nicht vollumfänglich erfüllt“ habe – gemeint sind die Pflichten zur Geldwäscheprävention, also die Prüfung, wer hinter einer Zahlung steht und woher das Geld stammt. Die Bank zeigte die Mängel bei der BaFin und der Bundesbank an und berichtet den Aufsehern seither monatlich. Das Auslandsgeschäft soll eingestellt werden.
Begründet wird das mit Kapazitäten. Die „hohe Komplexität von Auslandsgeschäften“ sei für die Bank „mit ihren derzeitigen Kapazitäten nicht sicher und wirtschaftlich machbar“, heißt es in dem Bericht. Für Träger, die Projekte im Ausland finanzieren und dafür Zahlungen in Fremdwährungen abwickeln, ist das eine sehr praktische Nachricht: Sie werden sich für diesen Teil ihres Zahlungsverkehrs ein anderes Institut suchen müssen. Bis wann das Geschäft ausläuft, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Die BaFin ließ den vorgesehenen Manager nicht zu
Der dritte Vorgang ist eine Aufsichtsentscheidung. Sebastian Prinz Schoenaich-Carolath, 69 Jahre alt, sollte nach der Mitteilung des Hauses vom 19. März 2026 zum 15. April als Generalbevollmächtigter eintreten – als bevollmächtigter Manager unterhalb des Vorstands. Die BaFin lehnte die Bestellung ab. Zur Begründung heißt es in dem Bericht, er habe seit 2017 keine Bank mehr geleitet, und das liege „zu lange zurück, um eine zeitnahe Bestellung in den Vorstand der Pax-BKC zu genehmigen“.
Hier weichen die beiden Veröffentlichungen voneinander ab. Die Mitteilung vom 19. März kündigte den Eintritt zum 15. April als feststehend an; der Bericht vom 27. Juni spricht von einer abgelehnten Bestellung. Ob Schoenaich-Carolath heute für die Bank arbeitet und in welcher Funktion, lässt sich aus beiden Quellen nicht sicher beantworten. Die Bank selbst führt die Ablehnung nach dem Bericht allein auf „aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen“ zurück, die bei Schlüsselpositionen im Bankwesen sehr streng geprüft würden.
Anders als große Genossenschaftsbanken, die ihre Mitglieder durch gewählte Vertreter repräsentieren lassen, hat die Pax-Bank auf einer Generalversammlung entschieden – dort stimmt jedes Mitglied selbst ab, und zwar unabhängig von der Höhe seiner Anteile. Das genaue Datum der Versammlung nennt der Bericht nicht; er datiert sie auf die Woche vor dem 27. Juni 2026. Wie viele Mitglieder anwesend waren und wie deutlich die Mehrheiten ausfielen, ist ebenfalls nicht veröffentlicht. Für einen Vorgang dieser Tragweite ist das eine dünne Aktenlage.
Der verkleinerte Aufsichtsrat hat sich inzwischen sortiert, nicht ohne Reibung. Wiedergewählt wurden Esther van Bebber, Karl Auffenberg, Generalvikar Thomas Dornseifer und Rainer Reuhl; Bernd Jünemann und Michael Dörnemann schieden turnusmäßig aus, ohne erneut zu kandidieren. Der neu gewählte frühere Sparkassendirektor Georg Lixenfeld gab sein Mandat wenige Tage später zurück. Kommissarischer Vorsitzender ist Christian Bambeck, Geschäftsführer der Caritas Alten- und Krankenhilfe im Dekanat Büren.
Die Geschäftszahlen widersprechen dem Bild der Krise
Wer nur auf die Bilanz sieht, würde den Streit nicht vermuten. Die Bank weist eine Bilanzsumme von 8,6 Milliarden Euro aus und ein Kundengeschäftsvolumen von 23 Milliarden Euro, nach eigener Darstellung ein Höchstwert. Das betreute Kundenvermögen beziffert sie auf mehr als 18 Milliarden Euro. Ausgeschüttet wird eine Dividende von 5 Prozent – ein halber Prozentpunkt mehr als bei der Volksbank Köln Bonn, die im selben Monat 4,5 Prozent beschloss.
Das Geschäftsjahr bezeichnet die Bank selbst als „trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein zufriedenstellendes Wachstum“. Diese Formulierung und die Vorgänge auf der Generalversammlung stehen unverbunden nebeneinander. Eine Zahl, die den EBI-Fall beziffert, also die Höhe einer Abschreibung, nennt der Bericht nicht; bekannt ist allein die Investitionssumme von 10 Millionen Euro. Gemessen an 8,6 Milliarden Euro Bilanzsumme ist das rund ein Tausendstel – dass ein Betrag dieser Größenordnung eine Führungskrise auslöst, spricht dafür, dass es weniger um die Summe geht als um den Vorgang.
„Marode Gebäude, veraltete Technik, hohe Energie- und Betriebskosten sowie der Personalmangel treffen auf den politischen Auftrag, Versorgungsstrukturen grundlegend zu verändern.“
Aus der Mitteilung der SozialBank AG vom 10. Februar 2026 zur Lage der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
Dieses Zitat stammt nicht von der Pax-Bank, sondern von einem anderen Kölner Spezialinstitut – es beschreibt aber dieselbe Kundschaft. Kirchliche und caritative Träger investieren in Gebäude, deren Erlöse an Pflegesätzen, Entgelten und Zuwendungen hängen. Wer sie finanziert, arbeitet mit langen Laufzeiten und schmalen Margen. Auch deshalb wiegt ein ungeklärter Zehn-Millionen-Posten in einer solchen Bilanz schwerer, als die reine Relation vermuten lässt.
Für Kunden ändert sich zunächst wenig – mit einer Ausnahme
Für Gemeinden, Orden und Wohlfahrtsträger, die hier ihre Konten führen, bleibt der Alltag vorerst gleich: Zahlungsverkehr, Anlagen und Kredite laufen weiter, und die Mitglieder bekommen 5 Prozent auf ihre Geschäftsanteile. Wer Zahlungen ins Ausland abwickelt, sollte sich dagegen frühzeitig um eine Alternative kümmern, denn dieses Geschäft soll enden. Und wer Anteile hält, sollte die nächste Generalversammlung abwarten: Ein kommissarischer Vorsitz ist eine Übergangslösung, und die offenen Fragen zur EBI-Beteiligung sind mit der teilweisen Nichtentlastung protokolliert, aber nicht beantwortet.




