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Tödlicher Unfall in Köln-Gremberg

Zwei tote Motorradfahrer auf der L124: Polizei ermittelt wegen eines verbotenen Rennens

Auf dem Östlichen Zubringer in Gremberg sind in der Nacht zu Sonntag zwei Motorradfahrer ums Leben gekommen, ein dritter wurde schwer verletzt. Die Polizei ermittelt wegen eines mutmaßlich verbotenen Rennens – und setzt auf Handy- und Dashcam-Videos von Zeugen.

Katharina Esser, Chefredakteurin — KI-generiertes Porträt
Katharina Esser
Business & Unternehmen

Lesezeit 5 Min.
Nächtlich gesperrte mehrspurige Straße mit Absperrband, im Hintergrund unscharfes Blaulicht
Nach dem Zusammenstoß gegen 0.15 Uhr blieb der Östliche Zubringer bis in die Morgenstunden komplett gesperrt. · Symbolbild (KI-generiert)

Zwei Tote, ein Schwerverletzter, eine bis in die Morgenstunden gesperrte Landesstraße: Das ist die Bilanz einer einzigen Nacht auf dem Östlichen Zubringer in Köln-Gremberg. In der Nacht zu Sonntag, dem 9. August 2026, stießen dort gegen 0.15 Uhr zwei Motorräder zusammen, die nach Zeugenaussagen kurz zuvor mit sehr hoher Geschwindigkeit mehrere Autos rechts überholt hatten. Der 27 Jahre alte Fahrer einer Honda starb noch an der Unfallstelle, sein 26-jähriger Sozius trotz intensivmedizinischer Notversorgung später im Krankenhaus. Der 33-jährige Fahrer einer Kawasaki überlebte schwer verletzt und kam in eine Klinik. Die Polizei Köln ermittelt wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens – und sucht seit Sonntag mit Nachdruck nach Zeugen.

Der Unfallort liegt auf der L124 in Fahrtrichtung stadtauswärts, zwischen den Anschlussstellen Am Grauen Stein und Kalk/Poll. Was sich dort abspielte, beschreibt die Polizei in ihrer Erstmeldung knapp: Beide Motorradfahrer hatten mit sehr hoher Geschwindigkeit Autos rechts überholt und waren anschließend auf der Hauptfahrbahn zusammengestoßen. Rechts überholen ist auf einer solchen Straße mehr als ein Formfehler: Es bedeutet, dass die beiden Maschinen zwischen beziehungsweise neben den überholten Autos hindurchzogen – bei einem Tempo, das mehrere Zeugen übereinstimmend als sehr hoch beschreiben. Offen bleibt damit ausgerechnet der Kern des Geschehens: wie die beiden Motorräder ineinander gerieten und was den Zusammenstoß unmittelbar auslöste. Genau diese Lücke sollen nun Zeugen und vor allem Videoaufnahmen schließen.

Nummerierte Spurenmarkierungen auf dem Asphalt einer Schnellstraße im Morgengrauen
Ein spezialisiertes Verkehrsunfallaufnahmeteam sicherte über Stunden Spuren auf der Fahrbahn der L124. · Symbolbild (KI-generiert)

Die Nacht band erhebliche Kräfte: Ein spezialisiertes Verkehrsunfallaufnahmeteam sicherte über Stunden Spuren auf der Fahrbahn, der Östliche Zubringer blieb bis in die Morgenstunden komplett gesperrt. Notfallseelsorger betreuten die Angehörigen der beiden Getöteten. Dass eine Landesstraße so lange dicht bleibt, ist kein Selbstzweck: Wo ein Strafverfahren im Raum steht, muss die Unfallstelle so dokumentiert werden, dass Endlagen, Splitterfelder und Bremsspuren später vor Gericht Bestand haben. Für die weiteren Ermittlungen ist das Verkehrskommissariat 2 der Kölner Polizei zuständig.

Die Ermittler suchen Videos aus dem fließenden Verkehr

Noch am Sonntag legte die Behörde mit einem Nachtrag nach – ein Schritt, der die Dringlichkeit zeigt: Die bisherigen Aussagen reichen offenbar nicht aus, um das Geschehen vollständig zu rekonstruieren. Gesucht werden Personen, die den Unfall selbst oder die Fahrweise der beiden Motorradfahrer unmittelbar davor beobachtet haben. Ausdrücklich bittet das Verkehrskommissariat 2 auch um Foto- und Videomaterial: Handy-Videos ebenso wie Aufnahmen aus Dashcams, die in den überholten Autos mitgelaufen sein könnten. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0221 229-0 sowie per E-Mail an [email protected] entgegen. Konkret geht es den Ermittlern um drei Dinge:

  • Beobachtungen zum Unfallgeschehen selbst auf der L124 stadtauswärts gegen 0.15 Uhr
  • Angaben zum Fahrverhalten der beiden Motorräder unmittelbar vor dem Zusammenstoß
  • Handy-Videos und Dashcam-Aufnahmen aus der Nacht zu Sonntag, etwa von überholten Autofahrern

Dass die Ermittler von Beginn an den Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens prüfen, hat Gewicht: Seit Oktober 2017 ist die Teilnahme an einem solchen Rennen keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs. Verursacht ein Rennteilnehmer den Tod eines Menschen, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Gesetzgeber hatte den Paragrafen damals als Reaktion auf eine Serie tödlicher Raserfälle in deutschen Großstädten geschaffen; zuvor kamen Beteiligte häufig mit Bußgeld und Fahrverbot davon. Der Tatbestand erfasst dabei nicht nur verabredete Wettfahrten: Auch wer sich spontan mit einem anderen Fahrer misst, kann sich strafbar machen. Ob die Nacht von Gremberg diese Schwelle erreicht, müssen am Ende Staatsanwaltschaft und Gerichte bewerten.

„Wer unsere Straßen zur Rennstrecke macht, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Er begeht eine Straftat.“

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, in der Mitteilung zur Verkehrsunfallbilanz 2025

In NRW endeten Rennen 2025 so oft tödlich wie nie seit 2017

Wie verbreitet das Phänomen inzwischen ist, zeigt die Landesbilanz, die Reul im März 2026 vorgestellt hat: 2.384 verbotene Kraftfahrzeugrennen registrierte die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 – der Höchststand seit Einführung des Straftatbestands. 663 Unfälle gingen auf solche Rennen zurück, 19 Menschen starben dabei; auch das ist der höchste Wert seit 2017. Zur Einordnung: Insgesamt kamen 2025 in NRW 479 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, sechs weniger als im Jahr davor. Annähernd jeder 25. Verkehrstote im Land starb damit im Zusammenhang mit einem Rennen – einem Delikt, das sich anders als Glätte, Wildwechsel oder Sekundenschlaf vollständig vermeiden ließe.

Die Zahlen sind auch deshalb bemerkenswert, weil sie nur den entdeckten Teil abbilden: In die Statistik gelangt ein Rennen erst, wenn die Polizei es als solches erfasst – nach einer Kontrolle, einer Anzeige oder, wie mutmaßlich in Gremberg, nach einem Unfall. Wie viele Wettfahrten nachts unbeobachtet bleiben, weiß niemand. Sicher ist nur die Richtung: In keinem Jahr seit Einführung des Paragrafen hat die NRW-Polizei so viele Rennen registriert wie im vergangenen.

Für Motorradfahrer weist dieselbe Bilanz eigentlich in die andere Richtung: 45 getötete Kradfahrer zählte Nordrhein-Westfalen 2025, nach 86 im Jahr davor – ein Rückgang um mehr als 47 Prozent und der niedrigste Stand im Zehnjahresvergleich. Rund 35 Prozent der tödlichen Motorradunfälle waren Alleinunfälle; wo es zu Kollisionen kam, lag die Hauptursache in 62 Prozent der Fälle beim anderen Verkehrsteilnehmer. Die Nacht von Gremberg passt in keine dieser Kategorien – und zeigt, wie schnell eine positive Statistik von wenigen Minuten Hochrisikofahrt eingeholt wird: Zwei Kölner Verkehrstote des Jahres 2026 stehen nun in Verbindung mit einem mutmaßlichen Rennen.

Breite Ausfallstraße im Kölner Osten mit wenig Verkehr bei Hochsommerwetter
Der Unfall geschah stadtauswärts zwischen den Anschlussstellen Am Grauen Stein und Kalk/Poll. · Symbolbild (KI-generiert)

Die Kölner Polizei hat das Muster im März demonstrativ zum Thema gemacht

In Köln ist das Thema nicht neu – und die Polizei hat es zuletzt bewusst inszeniert, um es sichtbar zu machen. Als der Leitende Polizeidirektor Frank Wißbaum, Chef der Direktion Verkehr, am 11. März 2026 die Unfallbilanz für das Vorjahr vorstellte, wählte er dafür keinen Konferenzraum im Präsidium, sondern den Parkplatz am Radarturm an der Alten Kölner Straße in Porz: in unmittelbarer Nähe der Stelle, an der am 25. Juli 2025 zwei junge Motorradfahrer ums Leben gekommen waren. Neben den Zahlen berichteten dort Polizeikräfte, die Unfälle aufgenommen und Angehörige betreut hatten, von ihren persönlichen Erfahrungen. Die Botschaft damals: Hinter jeder Position der Statistik steht konkretes Leid. Keine fünf Monate später liefert die L124 den nächsten Beleg.

Zwei Motorradfahrer von hinten bei Nacht auf einer städtischen Ausfallstraße
2.384 verbotene Kraftfahrzeugrennen registrierte die NRW-Polizei 2025 – 19 Menschen starben dabei, so viele wie nie seit 2017. · Symbolbild (KI-generiert)

Der Östliche Zubringer selbst gehört zu den Straßen, auf denen hohes Tempo wenig Widerstand findet: eine breit ausgebaute Landesstraße, deren Abschnitt in Gremberg über Anschlussstellen statt über ampelgeregelte Kreuzungen erschlossen ist – nachts entsprechend frei. Mehrere Fragen sind derzeit offen: ob der überlebende 33-jährige Kawasaki-Fahrer als Beschuldigter geführt wird, wann die Auswertung der in der Nacht gesicherten Spuren vorliegt und ob die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Kollisionsgeschwindigkeit in Auftrag gibt. Zu alldem äußerte sich die Polizei über ihre beiden Meldungen hinaus bislang nicht.

Für die Ermittler entscheidet sich der Fall womöglich weniger auf dem Asphalt als auf den Speicherkarten jener Nacht: Wer gegen 0.15 Uhr auf der L124 stadtauswärts unterwegs war und überholt wurde, hat den entscheidenden Beweis vielleicht längst aufgezeichnet, ohne es zu wissen. Die Frage, die als Nächstes zu beantworten ist, lautet daher nicht, ob die beiden Fahrer deutlich zu schnell waren – das legen die Zeugenaussagen nahe –, sondern ob sie gegeneinander gefahren sind. An dieser Unterscheidung hängt, ob aus einem tödlichen Verkehrsunfall ein Strafverfahren wegen eines Rennens mit Todesfolge wird.

Quellen und Weiterlesen
Katharina Esser, Chefredakteurin — KI-generiertes Porträt
Katharina Esser
Chefredakteurin · Business & Unternehmen
Leitet die Kölner Zeit seit der Gründung 2022. Zuvor zehn Jahre Wirtschaftsredakteurin in Düsseldorf und Frankfurt. Schreibt über Mittelstand, Startups und Strukturwandel im Rheinland.
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