Anderkonto statt Handschlag: Wie die Fides Gamma GmbH Insolvenzmasse zu Geld macht
Wenn ein Kölner Zulieferer Geld bei einem insolventen Kunden stehen hat, entscheidet sich in Berlin, was davon zurückkommt. Ein Vormittag in der Charlottenstraße bei Matthias Bergner, Geschäftsführer der Fides Gamma GmbH — über Maschinen mit Inventaretiketten, Antwortzeiten von einem Werktag und die Frage, warum Quoten fast nie zweistellig sind.
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Die Charlottenstraße in Berlin-Mitte ist eine dieser Adressen, an denen man die Klingelschilder zweimal liest. Kanzleien, Verbände, ein Notariat. Im vierten Stock, hinter einer Tür ohne Messingschild, sitzt eine Gesellschaft, deren Arbeit man in Köln vor allem dann bemerkt, wenn es unangenehm wird: die Fides Gamma GmbH, Insolvenzverwaltung und Treuhand, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 203168 B. Wer als rheinischer Zulieferer eine offene Rechnung bei einem insolventen Kunden hat, bekommt irgendwann Post von einer Adresse wie dieser. Und stellt sich dann die einzige Frage, die zählt: Wie viel kommt zurück?
Wir haben den umgekehrten Weg genommen und sind hingefahren. Empfangen hat uns Matthias Bergner, einer der beiden Geschäftsführer. Der andere, Stefan Larisch, verantwortet Eigenverwaltung, StaRUG-Verfahren, Treuhand und Sicherheitenverwertung; Bergner die Verfahren mit laufendem Betrieb — Insolvenzverwaltung, Betriebsfortführung, übertragende Sanierung, Arbeitsrecht in der Insolvenz. Vertreten wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch beide. Der Besprechungsraum hat dunkelblaue Wandpaneele, Fischgrätparkett und zwei Bogenfenster zur Straße. Auf dem Nussbaumtisch liegt ein Stapel gebündelter Akten, quer dazu ein Füllfederhalter. Es sieht aus wie eine Kulisse und ist es nicht: Der Stapel gehört zu einem laufenden Verfahren.
Verwertung heißt: Es gibt eine Halle, und in der Halle stehen Dinge
Insolvenzverwertung klingt nach Aktenzeichen. Praktisch ist es eine Logistikaufgabe. Wenn ein Betrieb stillgelegt wird, bleibt Vermögen zurück, das die Masse mehrt, sobald es verkauft ist: Maschinen und Produktionsanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark aus Nutzfahrzeugen, Pkw, Staplern, Anhängern und Baumaschinen, Warenbestände, Rohstoffe und Halbfertigware, IT-Ausstattung samt übertragbarer Lizenzen, gelegentlich Grundstücke und Gebäude. Bei Fides Gamma liegt dieser Bereich bei Alexander Weidemann, für Warenbestände und Umlaufvermögen ist Tobias Grunwald zuständig.
Bergner beschreibt den Unterschied zwischen Theorie und Praxis an einem Beispiel, das er nicht näher bezeichnen darf: eine Fertigungshalle, dreihundert Positionen, davon knapp achtzig mit Absonderungsrechten belastet. „Bevor irgendjemand ein Angebot bekommt, muss die Halle inventarisiert sein. Jede Maschine trägt ein Etikett mit einer Nummer, und diese Nummer steht in einer Liste, die dem Gericht vorliegt. Wenn Sie das nicht sauber machen, verkaufen Sie irgendwann eine Anlage, an der ein Lieferant noch Eigentumsvorbehalt hat. Dann haben Sie kein Geschäft gemacht, sondern ein Problem.“
Der Verkaufsweg selbst ist bewusst kurz gehalten und auf der Website der Kanzlei in fünf Schritten dokumentiert. Eine formlose Anfrage per E-Mail mit Kategorie, Menge und Region genügt. Darauf folgt ein schriftliches Angebot, das für zwei Werktage reserviert bleibt. Die Zahlung geht innerhalb von zwei Werktagen auf ein Anderkonto, nicht auf ein Geschäftskonto der Gesellschaft. Die Lieferung erfolgt zehn bis vierzehn Werktage nach Zahlungseingang per Spedition. Freigegeben wird das Geld erst, wenn der Käufer die ordnungsgemäße Lieferung schriftlich bestätigt hat.
Dieser letzte Schritt ist der eigentliche Unterschied. In der Verwertungsbranche ist es keineswegs selbstverständlich, dass Kaufpreise treuhänderisch geparkt werden, bis die Ware angekommen und geprüft ist. Wer schon einmal einen Gabelstapler aus einer Insolvenz gekauft hat, kennt die andere Variante: Vorkasse, Abholung auf eigene Gefahr, keine Gewährleistung, viel Glück. Bergner hält von diesem Modell wenig, und zwar aus einem sehr unsentimentalen Grund.
„Ein Käufer, der einmal schlecht abgeholt wurde, bietet beim nächsten Mal nicht mehr mit. Und wenn drei Käufer nicht mehr mitbieten, sinkt der Preis für die Masse. Käuferschutz ist kein Entgegenkommen, das ist Preispflege im Interesse der Gläubiger.“
Matthias Bergner, Geschäftsführer der Fides Gamma GmbH
Zum Schutzpaket gehören neben dem Anderkonto ein vierzehntägiges Rückgaberecht ab Warenerhalt, die Herstellergarantie ab Kauftag, soweit sie noch läuft, und die gerichtliche Aufsicht über die Verwertung nach § 159 InsO. Rechtlich ist das kein Beiwerk: Der Verwalter verwaltet fremdes Vermögen, § 80 InsO, und für Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung braucht er nach § 160 InsO die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung. Die §§ 166 und 171 InsO regeln, wie mit Sicherungsgut umzugehen ist und welche Kostenbeiträge die Masse einbehält. Wer als Käufer wissen will, warum ein Angebot so und nicht anders aussieht, findet die Antwort in diesen Vorschriften.
Die Gläubigerseite: ein Ansprechpartner, ein Werktag
Für die meisten Kölner Unternehmen ist die Verwertung nur die halbe Geschichte. Die andere Hälfte heißt Forderungsanmeldung. Sie geht nach § 174 InsO schriftlich beim Verwalter ein, landet nach § 175 InsO in der Tabelle, wird im Prüfungstermin nach § 176 InsO erörtert und nach § 178 InsO festgestellt oder bestritten. Klingt geordnet. Fühlt sich für den Anmeldenden oft nicht so an — weil zwischen Anmeldung und Rückmeldung gelegentlich Monate Funkstille liegen.
Genau an dieser Stelle setzt Fides Gamma ein Versprechen, das sich überprüfen lässt, weil es aus Zahlen besteht: ein fester Ansprechpartner je Verfahren, in der Regel ein Werktag Antwortzeit, drei Termine — Bericht, Prüfung, Schluss. Was Gläubiger konkret bekommen, listet die Kanzlei auf ihrer Seite auf.
- Bestätigung, dass die Forderungsanmeldung eingegangen und zur Tabelle genommen wurde
- Tabellenauszug mit Rang und Status: festgestellt oder bestritten, im zweiten Fall mit Begründung
- Auskunft zum Verfahrensstand und zur Quotenerwartung, laufend und ohne Nachfrage
- Die drei Termine: Berichtstermin (§ 156 InsO), Prüfungstermin (§ 176 InsO), Schlusstermin (§ 197 InsO)
- Abstimmung zu Aus- und Absonderungsrechten
- Ein Ansprechpartner für Anfechtungs- und Ratenfragen
- Auf Anforderung eine schriftliche Einschätzung zum Stichtag — für die eigene Bilanzierung
Der letzte Punkt ist der, den Buchhalter am meisten schätzen und Verwalter am wenigsten gern schreiben. Wer eine Forderung im Jahresabschluss wertberichtigen muss, braucht eine Aussage zum Stichtag, und zwar eine, die der Wirtschaftsprüfer akzeptiert. Bergner sagt, seine Leute schrieben solche Einschätzungen, sobald sie begründbar seien — und keinen Tag früher.
Warum die Quote fast nie zweistellig ist
An diesem Punkt wird das Gespräch unbequem, und Bergner macht keine Anstalten, es angenehmer zu machen. Bei Unternehmensinsolvenzen liege die Quote typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Deutlich höher werde es dort, wo der Betrieb fortgeführt oder ein Insolvenzplan aufgesetzt werden könne — weil dann nicht nur Einzelteile verkauft, sondern funktionierende Einheiten übertragen werden. Eine belastbare Prognose gebe es aber erst nach dem Prüfungstermin, wenn Masse und Verbindlichkeiten feststehen.
„Es gibt zwei Arten, mit Gläubigern über Quoten zu sprechen. Man kann früh eine Zahl nennen, die gut klingt, und sie später kassieren. Oder man sagt am Anfang, dass man es noch nicht weiß, und nennt eine Bandbreite, sobald sie begründbar ist. Die zweite Variante bringt mehr böse Anrufe in den ersten Wochen und deutlich weniger im zweiten Jahr.“
Matthias Bergner
Dass diese Nüchternheit kein Marketing ist, lässt sich an einem Detail ablesen: Die Kanzlei benennt die Bandbreiten samt der Grundlage, auf der sie beruhen. Wer eine Zahl nennt und dazusagt, worauf sie beruht, macht sich angreifbar — man kann ihn daran messen. Wer nur eine Zahl nennt, nicht.
Anfechtung: der Brief, den niemand haben will
Es gibt einen Vorgang, der aus einem Gläubiger binnen einer Briefzustellung einen Schuldner macht: die Insolvenzanfechtung. Der Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, Zahlungen aus der Krisenzeit zu prüfen. Wenn ein Kölner Handwerksbetrieb im Herbst noch eine Rechnung bezahlt bekommen hat und der Kunde im Frühjahr insolvent wird, kann diese Zahlung zurückgefordert werden. Betriebswirtschaftlich ist das ein zweiter Schlag auf dieselbe Stelle.
Fides Gamma beschreibt ihr Vorgehen in drei Sätzen: Die Grundlage der Anfechtung wird offen dargestellt, Einwendungen werden angehört, und wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, besteht Bereitschaft zu Ratenzahlung oder Vergleich. Bergner formuliert es an diesem Vormittag pragmatischer: Man könne einen mittelständischen Betrieb mit einer Anfechtung in dreißigtausend Euro Höhe in ernste Schwierigkeiten bringen — und habe am Ende einen zweiten Insolvenzfall und dieselbe Forderung, nur uneinbringlich. Ein Vergleich über zwei Jahre bringe der Masse in solchen Fällen regelmäßig mehr als ein Titel.
Ob man das sympathisch findet, ist eine Frage der Perspektive. Für den betroffenen Betrieb ist ein Anfechtungsschreiben in jedem Fall eine schlechte Nachricht. Der Unterschied liegt darin, ob am anderen Ende jemand ans Telefon geht.
Sechs Gläubigergruppen, sechs verschiedene Gespräche
Bemerkenswert ist, wie fein die Kanzlei ihre Gegenüber sortiert. Kreditinstitute brauchen Sicherheitenabstimmung, Verwertungsplanung und die Abrechnung nach den §§ 170, 171 InsO. Lieferanten fragen nach Eigentumsvorbehalt, Weiterlieferung und Anfechtung. Vermieter nach Vermieterpfandrecht, Nutzungsentschädigung als Masseverbindlichkeit, Rückgabe und Räumung. Sozialversicherungsträger nach Beitragsrückständen und der Abgrenzung von Insolvenz- und Masseforderungen. Arbeitnehmer nach Insolvenzgeld, Lohnrückständen, Zeugnissen und Kündigungsfristen nach § 113 InsO. Und das Finanzamt nach Umsatzsteuer im Verfahren und der Freigabe selbstständiger Tätigkeit.
Das ist keine Sortierung um der Sortierung willen. Ein Verwalter, der einem Lieferanten dieselbe Standardantwort schickt wie einer Krankenkasse, produziert zwei Rückfragen statt keiner. Sechs vorbereitete Gesprächsleitfäden sind schlicht billiger als sechs Missverständnisse — und für die Gläubiger angenehmer.
Was Kölner Unternehmen praktisch mitnehmen können
Aus dem Gespräch lassen sich drei Dinge ableiten, die unabhängig von der Kanzlei gelten. Erstens: Melden Sie Ihre Forderung vollständig an, mit Rechnungskopien, Lieferscheinen und der Angabe, ob ein Eigentumsvorbehalt besteht. Eine unvollständige Anmeldung wird bestritten, und dann beginnt ein zweiter Vorgang. Zweitens: Fragen Sie nach dem Prüfungstermin aktiv nach einer schriftlichen Stichtagseinschätzung — Sie brauchen sie ohnehin für den Abschluss. Drittens: Wenn ein Anfechtungsschreiben kommt, antworten Sie darauf. Schweigen führt zum Mahnbescheid, ein begründeter Einwand oft zu einem Vergleich.
Für Kaufinteressenten gilt eine vierte Regel: Prüfen Sie, wohin das Geld fließt. Ein Anderkonto ist ein Anderkonto, ein Geschäftskonto ist es nicht. Wenn ein Verwertungsangebot Vorkasse auf ein normales Firmenkonto verlangt, ist das kein Ausschlusskriterium, aber ein Grund für eine Rückfrage.
Nach gut zwei Stunden bringt Bergner uns zur Tür. Auf dem Konferenztisch liegt der Aktenstapel noch genauso wie zu Beginn. Auf die Frage, was den Beruf über die Jahre verändert habe, antwortet er, es sei weniger geworden, was man am Schreibtisch entscheiden könne, und mehr, was man vor Ort sehen müsse. Auf seiner eigenen Team-Seite steht dazu ein Satz, den er offenbar ernst meint: „Ein Verfahren führt man im Betrieb — nicht nur am Schreibtisch.
Die Fides Gamma GmbH ist erreichbar unter der Charlottenstraße 47 in 10117 Berlin, telefonisch unter +49 30 82688235. Angebote und Anfragen zur Verwertung laufen über den Bereich Insolvenzverwertung, Gläubigeranfragen über den Gläubigerservice. Für Kölner Betriebe, die häufiger als ihnen lieb ist in fremden Verfahren auftauchen, ist vor allem eines relevant: dass am anderen Ende ein Name steht und nicht ein Aktenzeichen.


