1.762 Beschuldigte, 16 Anklagen: Kölns Cum-Ex-Bilanz
Die Staatsanwaltschaft Köln führt 138 Cum-Ex-Verfahren. Angeklagt sind bislang 26 Menschen, verurteilt 13. Ein früherer NRW-Justizminister nennt das Staatsversagen – die Behörde widerspricht.
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Auf jeder Dividendenabrechnung steht eine Zeile, die die meisten Anlegerinnen und Anleger überlesen: die Kapitalertragsteuer, die das depotführende Institut gleich an der Quelle einbehält und an den Fiskus abführt. Das Verfahren funktioniert nur unter einer stillschweigenden Annahme – dass dieselbe Steuer genau einmal gezahlt und genau einmal erstattet wird. Cum-Ex-Geschäfte haben diese Annahme ausgehebelt: Aktien wurden rund um den Ausschüttungstag zwischen mehreren Beteiligten so hin- und hergereicht, dass sich am Ende mehr Erstattungen bescheinigen ließen, als je Steuer geflossen war. Wer diesen Vorgang in Deutschland strafrechtlich aufarbeitet, sitzt zu einem großen Teil an einer einzigen Adresse: Am Justizzentrum 13, im Kölner Süden.
Die Bilanz dieser Aufarbeitung ist seit Mai öffentlich, und sie ist unbequem. Nach einem Bericht vom 18. Mai 2026, der sich auf das Handelsblatt stützt, führt die Staatsanwaltschaft Köln 138 Cum-Ex-Verfahren gegen 1.762 Beschuldigte; angeklagt hat sie bis dahin 26 Personen, verteilt auf 16 Anklageschriften. Gemessen an der Zahl der Beschuldigten sind das rund 1,5 Prozent. Im Jahr 2025 kamen vier Anklagen hinzu. Dass diese Verfahren überhaupt in Köln liegen, ist kein Zufall der Geografie: Die Behörde ist im Cum-Ex-Komplex bundesweit federführend. Was andernorts auffällt, landet hier – und mit den Verfahren die Kritik.
Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Die Kölner Ermittlungen begannen 2013 unter der damaligen Staatsanwältin Anne Brorhilker; ZDFheute spricht von 14 Jahren seit dem Beginn, vom Jahr 2013 an gerechnet sind es 13. Rechtlich war der Boden lange unsicher: Erst 2021 stellte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil fest, dass Cum-Ex nie das Ausnutzen einer Gesetzeslücke war, sondern kriminelle Steuerhinterziehung. Acht der bisherigen Ermittlungsjahre lagen vor diesem Urteil. Bei der Bewertung des Tempos ist das mitzurechnen; die Jahre danach entlastet es nicht.
- 138 laufende Cum-Ex-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln
- 1.762 Beschuldigte nach dem Stand vom 18. Mai 2026; ZDFheute nennt drei Tage später rund 1.750
- 16 Anklagen gegen 26 Personen, davon vier Anklagen allein im Jahr 2025
- 13 Angeklagte wurden zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt; kein Freispruch
- 39 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind mit den Verfahren befasst
- Ermittlungsbeginn 2013; strafbar sind Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich seit dem BGH-Grundsatzurteil von 2021
Zwei Meldungen aus derselben Woche nennen unterschiedliche Beschuldigtenzahlen
Schon bei der Grundzahl beginnt die Unschärfe. Der Bericht vom 18. Mai spricht von 1.762 Beschuldigten, ZDFheute nennt drei Tage später rund 1.750. Beide Angaben stammen aus derselben Woche und aus derselben Behörde; welche die aktuellere ist, geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor. Für die Größenordnung macht die Differenz nichts aus, für die Belastbarkeit der Zahlenbasis schon – die eine Angabe ist auf die Person genau, die andere gerundet. Rechnerisch entfallen auf jedes der 138 Verfahren im Schnitt knapp 13 Beschuldigte: Verfolgt werden keine Einzeltäter, sondern arbeitsteilig vorgehende Ketten.
Zwischen Beschuldigten und Angeklagten liegt in diesem Komplex eine ganze Größenordnung. Beschuldigter ist, gegen wen ermittelt wird; angeklagt ist, wem die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen konkrete Taten vorwirft und für den sie ein Gericht anruft. Von 1.762 Personen der ersten Kategorie sind bislang 26 in der zweiten angekommen, das ist etwa jede 68. Auf jede Staatsanwältin und jeden Staatsanwalt der Abteilung entfallen rechnerisch rund 45 Beschuldigte. Die Zahl sagt für sich wenig, weil die Verfahren sehr unterschiedlich umfangreich sind – sie beschreibt aber die Aktenlage hinter jeder Anklageschrift.
Der Abstand zwischen Ermittlung und Anklage ist in Strafsachen normal, hier aber besonders groß. Eine Anklage setzt voraus, dass die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch; bis dahin muss sie Depotbewegungen, Vertragswerke und Zahlungsströme rekonstruieren, die zum Teil vor 20 Jahren angelegt wurden. Die Konstruktionen waren zudem so gebaut, dass jede einzelne Handlung für sich genommen unauffällig aussieht, und die Ermittler wühlen sich durch enorme Datenmengen. Weil viele international tätige Banken und im Ausland lebende Verdächtige beteiligt waren, hängt das Tempo zusätzlich an der Rechtshilfe anderer Staaten. Das erklärt einen Teil der Dauer – nicht aber, warum aus 1.762 Beschuldigten bislang 26 Angeklagte geworden sind.
Auf der Habenseite stehen die Urteile. 13 Angeklagte wurden zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, also jeder zweite der bislang Angeklagten; mit einem Freispruch endete nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine der bisher durchgeführten Hauptverhandlungen. Wo angeklagt wird, hält die Anklage also vor Gericht. Am Tag des ZDF-Berichts begann vor dem Landgericht Bonn ein weiterer Cum-Ex-Prozess, diesmal gegen einen früheren Mitarbeiter der australischen Investmentbank Macquarie. Wie hoch die verhängten Strafen im Einzelnen ausfielen und wie viele Hauptverhandlungen noch laufen, ist den beiden Meldungen nicht zu entnehmen. Eine Gesamtsumme des mutmaßlichen Steuerschadens nennt ebenfalls keine von ihnen.
Ein früherer Justizminister spricht vom Offenbarungseid der NRW-Justiz
Die schärfste Kritik kommt nicht aus der Opposition. Peter Biesenbach (CDU), früherer Justizminister Nordrhein-Westfalens, hatte im Amt „Anklagen am Fließband“ versprochen, eine flächendeckende Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik. Heute fällt seine Bilanz verheerend aus. „Das ist Staatsversagen“, sagte er dem ZDF-Magazin frontal; die Kölner Staatsanwaltschaft sei ein Nadelöhr, einen Willen, etwas zu erreichen, erkenne er nicht. Bemerkenswert ist die Herkunft dieser Kritik: Sie kommt von dem Mann, der die Behörde als Minister zu verantworten hatte und der das Versprechen vom Fließband selbst gegeben hat.
„Hier riskiert die nordrhein-westfälische Justiz ihren absoluten Offenbarungseid.“
Peter Biesenbach (CDU), früherer Justizminister von Nordrhein-Westfalen, gegenüber ZDF frontal
Sein wichtigstes Argument ist eine Frist. Verjährung heißt im Strafrecht, dass eine Tat nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr verfolgt werden kann – unabhängig davon, wie gut sie belegt ist. „Hier verjähren inzwischen auch die ersten acht Verfahren“, warnte Biesenbach. Wie diese acht Verfahren gezählt werden, ob die Fristen bereits abgelaufen sind oder erst absehbar ablaufen und welche Beschuldigten betroffen wären, präzisiert der Bericht nicht. Nachprüfbar ist der Vorwurf von außen deshalb nicht; er ist eine Behauptung über den Umgang einer Behörde mit der Zeit, die ihr bleibt.
Aus dem Vorwurf wird bei Biesenbach ein Urteil über die Strafjustiz insgesamt: „Der Grundsatz, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen, schafft hier gerade ein Paradebeispiel. Das ist für mich einfach unfassbar, weil ich damit den Ruf der Justiz gefährde.“ Von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verlangt er ein Eingreifen: „Wenn er erkennt, dass es wirklich schiefläuft, muss er eingreifen. Ich erwarte es von ihm.“ Biesenbach ist heute Mitglied im Verein Finanzwende – jener Organisation, zu der auch die frühere Chefermittlerin gewechselt ist.
Die Behörde nennt ihre Cum-Ex-Hauptabteilung in Art und Größe einmalig
Gegen den Vorwurf rechnet die Behörde mit Personal. 39 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten unter Oberstaatsanwalt Tim Engel an den Verfahren; Anfang 2026 sei „eine erhebliche Anzahl weiterer Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ hinzugekommen, teilte ein Sprecher mit, ohne sie zu beziffern. In keinem anderen Bundesland würden „in vergleichbarem Umfang Ressourcen von Justiz, Polizei und Steuerfahndung“ bereitgestellt wie in Nordrhein-Westfalen. Das Justizministerium in Düsseldorf, dem die Behörde untersteht, nennt die Hauptabteilung organisatorisch und personell gut aufgestellt. Wie viele Stellen besetzt und wie viele ausgeschrieben sind, teilt niemand mit; überprüfbar ist von außen allein die Zahl 39.
Den Verjährungsvorwurf weist die Staatsanwaltschaft als „völlig unzutreffend“ zurück. „Bislang ist es gerade durch die systematische Aufarbeitung der Taten und trotz der Vielzahl von Verfahren gelungen, Verjährungen entgegenzuwirken“, erklärte ein Sprecher. Zur Anklagepraxis teilte die Behörde mit: „Wo immer dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Steuerhinterziehungen geboten und nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich ist, werden Anklagen erhoben.“ Der Satz ist doppelt bedingt – geboten und möglich – und verschiebt die Frage nach dem Tempo auf eine Beweislage, die von außen niemand kennt.
Die frühere Chefermittlerin sieht das Problem eine Ebene höher. Zwölf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen schied Anne Brorhilker freiwillig aus dem Dienst und wechselte zum Verein Finanzwende, der sich als „Gegengewicht zur Finanzlobby“ begreift. Begründet hat sie den Schritt auch damit, dass sie mit der Verfolgung von Finanzkriminalität in Deutschland unzufrieden sei. Ihr Nachfolger als Chefermittler wurde Tim Engel. Brorhilkers Erklärung zielt weniger auf die Kölner Behörde als auf das Kräfteverhältnis, in dem diese arbeitet: Wer über das Tempo der Aufarbeitung streitet, streitet nach ihrer Lesart in Wahrheit über Ausstattung.
„Da geht es oft um Täter mit viel Geld und guten Kontakten, und die treffen auf eine schwach aufgestellte Justiz.“
Anne Brorhilker, frühere Leiterin der Kölner Cum-Ex-Ermittlungen, gegenüber ZDFheute
Aus der Politik kommt Druck aus zwei Richtungen. Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, fordert: „Cum-Ex-Fälle müssen lückenlos und mit viel mehr politischem Willen aufgeklärt werden, denn es geht um viele Milliarden, die der Allgemeinheit von Kriminellen im Nadelstreifenanzug gestohlen wurden.“ Werner Pfeil (FDP), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag, spricht von „Stillstand bei der Verfolgung der Cum-Ex-Verfahren“ und verlangt ein „interdisziplinäres Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“. Eine belastbare Gesamtschadenszahl für den Kölner Komplex nennt keiner von beiden.
Der Komplex HSH Nordbank soll die Stadt verlassen
Während über das Tempo gestritten wird, will Köln einen der größeren Fälle abgeben. Es geht um die frühere HSH Nordbank, die heute Hamburg Commercial Bank AG heißt: 26 Beschuldigte, ein Tatzeitraum von 2006 bis 2011, mutmaßliche Steuerhinterziehungen von mindestens 112 Millionen Euro. Ermittelt wird dort seit 2018; ausgelöst hatte das der interne Bericht einer Kanzlei. Am 21. Mai 2026 ging bei der Staatsanwaltschaft Hamburg die Bitte der Kölner Kollegen ein, eine Übernahme zu prüfen. Grund ist nach der Meldung vom 18. Mai, dass sich Köln nicht mehr als zuständig ansieht.
Was daraus folgt, ist offen. Weder die Kölner noch die Hamburger Staatsanwaltschaft wollten sich dem Bericht zufolge äußern; ob und wann Hamburg übernimmt, ist damit nicht geklärt. Ein Zuständigkeitswechsel bedeutet, dass Akten übergeben werden und sich neue Ermittler in einen Verfahrensstand einarbeiten müssen, der seit 2018 gewachsen ist – acht Jahre Arbeit, die niemand zweimal macht. Bei Taten, die 2011 enden, ist Zeit der knappste Rohstoff. Entschieden wird das nicht in Köln allein, sondern zwischen zwei Behörden, von denen sich bislang keine äußert. Noch liegt der Fall in Köln.
Für Köln ist das mehr als eine Aktenfrage. Mit der HSH-Sache verließe ein Komplex die Stadt, in dem seit acht Jahren ermittelt wird und für den als einzigen in den beiden vorliegenden Meldungen überhaupt ein Betrag genannt wird. Bliebe es bei der Abgabe, sänke die Zahl der Kölner Beschuldigten um 26 – und mit ihr eine der Zahlen, an denen die Behörde gemessen wird. Diese 26 entsprechen genau der Zahl der bisher Angeklagten im gesamten Komplex. Ein Gewinn für die Aufarbeitung wäre die Abgabe nur, wenn Hamburg schneller vorankäme.
Am Ende geht es um Geld, das nie eingezahlt wurde
Nachprüfen lässt sich von außen wenig. Die Staatsanwaltschaft Köln veröffentlicht auf ihrer Internetseite Anschrift, Zuständigkeiten und Formulare, aber keine laufende Statistik zu den Cum-Ex-Verfahren; die Zahlen, über die gestritten wird, stammen aus Auskünften an einzelne Redaktionen. Wie viele Verfahren in den vergangenen Jahren eingestellt, abgetrennt oder verbunden wurden, steht in keiner der beiden Meldungen. Ohne diese Angabe lässt sich aus 16 Anklagen keine saubere Quote bilden: Sie sähe besser aus, wenn viele Beschuldigte nur am Rand beteiligt waren, und schlechter, wenn Verfahren still ausgelaufen sind. Zwei Momentaufnahmen aus derselben Woche weichen bereits um zwölf Beschuldigte voneinander ab.
Cum-Ex ist kein Bilanzproblem einzelner Banken, sondern eine Entnahme aus dem Steueraufkommen. Erstattet wurde Kapitalertragsteuer, die in dieser Höhe nie abgeführt worden war; getragen hat das die Allgemeinheit – also auch jede Lohnsteuerzahlerin und jeder Gewerbetreibende in Köln. Daneben steht ein zweiter Komplex: Die sogenannten Cum-Cum-Geschäfte verursachten nach Darstellung des ZDF vermutlich einen noch größeren Schaden, ein Prozess hat dort bis heute nicht begonnen. Was zurückkommt, hängt deshalb nicht allein an Urteilen, sondern an Fristen. Der Streit zwischen dem früheren Minister und der Behörde dreht sich nicht um Stil, sondern um den Kalender.
Für die Leserin, der die Abgeltungsteuer automatisch vom Depot abgezogen wird, bleibt ein nüchterner Befund. Der einzige konkret bezifferte Betrag in beiden Meldungen sind die 112 Millionen Euro aus dem HSH-Komplex – und ausgerechnet dieser soll Köln verlassen. Was strafrechtlich verjährt ist, lässt sich mit den Mitteln des Strafrechts nicht mehr verfolgen; bis geklärt ist, wer den Fall führt, läuft die Frist weiter. Am Depotauszug ändert das nichts – die Kapitalertragsteuer wird weiter einbehalten, wie sie es immer wurde. Der nächste überprüfbare Wert wird die Zahl der Anklagen zum Jahresende sein. 2025 waren es vier.




