Donnerstag, 6. August 2026 Ausgabe Nr. 240
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Neues Regelwerk

Köln räumt die Gehwege: Was das neue Terrassen-Regelwerk bedeutet

Rund 2.500 Betriebe sind betroffen: Seit Januar braucht jede Terrasse eine eigene Erlaubnis, zum 1. Oktober wird die Innenstadt umgestellt. Was das kostet, wer wann dran ist und was offen bleibt.

Lena Krämer, Redakteurin — KI-generiertes Porträt
Lena Krämer
Restaurants & Gastro

Lesezeit 8 Min.
Gehweg mit besetzten Cafétischen an einer Gründerzeitstraße, Passanten zwischen den Stuhlreihen, daneben Autoverkehr
Wie viel Gehweg neben Tischen und Stühlen frei bleiben muss, regelt in Köln künftig ein städtisches Regelwerk. · Symbolbild (KI-generiert)

Kurz nach sieben am Morgen im Kwartier Latäng, dem Studentenviertel rund um die Zülpicher Straße. Die Stühle stehen gestapelt an der Hauswand, eine Kette läuft durch die Lehnen, das Pflaster ist noch nass von der Reinigung. Ein Mann in Gummistiefeln schiebt Scherben zusammen. Auf dem Gehweg zeichnet sich ab, wo am Abend die Tische standen: ein helles Rechteck im Dreck, scharf begrenzt. Genau um diese Rechtecke geht es gerade in dieser Stadt.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Flächen auf öffentlichem Straßenland nur noch bestuhlt werden, wenn dafür eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Wer keine hat, muss räumen. Jede Fläche musste neu beantragt werden, auch dort, wo seit Jahren Tische standen. Grundlage ist ein Regelwerk mit dem sperrigen Namen „Köln.Gestaltet.Außengastronomie“, das die Stadt am 15. Oktober 2025 veröffentlicht hat. Betroffen sind rund 2.500 Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet.

Sondernutzungserlaubnis, das Wort steht in jedem zweiten Behördenbrief dieser Branche, meint schlicht: Der Gehweg vor der Tür gehört nicht zum Lokal. Er ist öffentliche Fläche, gedacht zum Gehen. Wer dort Tische aufstellt, nutzt ihn über den normalen Gebrauch hinaus, braucht dafür eine Erlaubnis und zahlt eine Gebühr. Das ist kein neues Prinzip. Neu ist, dass die Stadt es jetzt Fläche für Fläche durchgeht, statt Bestände einfach fortzuschreiben.

Der Rat gab den Auftrag, die Verwaltung brauchte zehn Monate

Angefangen hat das im Rat. Am 12. Dezember 2024 beauftragte er die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept für die Anpassung der Außengastronomieflächen zu erarbeiten. Herausgekommen ist eine Broschüre mit verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Grundsätzen zur Gestaltung. Sie legt fest, wie weit Tische von Bänken, Hydranten und Fahrradbügeln entfernt stehen müssen und wie viel Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger übrig bleiben muss. Auf stark frequentierten Straßen wie der Schildergasse gelten dabei andere Mindestbreiten als in einer Seitenstraße.

Der Hintergrund ist eine Erblast aus der Pandemie. Damals genehmigte die Stadt Außenflächen im Schnellverfahren, weil drinnen niemand sitzen durfte. Aus der Notlösung wurde Gewohnheit. Diese vereinfachte Praxis ist ausgelaufen; seit 2025 werden neue Flächen nur noch nach dem neuen Regelwerk genehmigt. Wer in den vergangenen Jahren stillschweigend zwei Tischreihen dazugestellt hat, bekommt das jetzt schriftlich.

Der Zeitplan war knapp. Zwischen der Veröffentlichung des Regelwerks am 15. Oktober 2025 und dem Stichtag am 1. Januar 2026 lagen elf Wochen, und in der Mitte lag Weihnachten. Am 22. Dezember wies die Stadt darauf hin, dass die Außengastronomie für 2026 jetzt zu beantragen sei. Wer in diesen Tagen einen Betrieb führt, weiß, wie viel Zeit dann für Formulare bleibt: keine. Dass trotzdem kaum jemand laut protestiert hat, sagt einiges über den Zustand der Branche.

Die Stadt sortiert nicht auf einen Schlag, sondern in drei Etappen

Das Regelwerk kommt nicht überall gleichzeitig an. Ein sogenannter Bedeutungsplan teilt das Stadtgebiet in Zonen ein und legt für jeden Betrieb fest, in welcher er liegt und welche Regeln damit gelten. Die Umstellung läuft entlang dieser Zonen, und sie zieht sich über drei Jahre. Wer wissen will, wann es ihn trifft, muss zuerst nachschauen, wo sein Laden im Plan steht. Das klingt nach Verwaltungsdeutsch, entscheidet aber darüber, ob im nächsten Sommer zwölf oder acht Tische draußen stehen.

  • Zum 1. Oktober 2026 werden die Erlaubnisse in der sogenannten Internationalen Zone an das neue Regelwerk angepasst. Bis dahin dürfen bestehende Betriebe unter den alten Bedingungen weiterarbeiten.
  • Betriebe in der Zone „gesamtstädtische Bedeutung“ folgen ab 2027.
  • Betriebe in der Zone „Veedelsbedeutung“ folgen ab 2028. Veedel ist das kölsche Wort für Viertel, und in diesem Fall ist es tatsächlich eine Verwaltungskategorie.

Der 1. Oktober ist damit der Termin, auf den in der Innenstadt gerade alle schauen. Was er für den einzelnen Betrieb bedeutet, steht erst fest, wenn die Erlaubnis neu erteilt ist. Möglich ist beides: dass eine Fläche so bleibt, wie sie ist, oder dass sie schrumpft. Voraussagen lässt sich das von außen nicht, und die Stadt hat dazu bisher keine Gesamtbilanz vorgelegt. Wie viele Tische in der Innenstadt am Ende wegfallen werden, ist offen.

Was genau zur Internationalen Zone gehört, geht aus den Mitteilungen der Stadt nicht hervor; maßgeblich ist der Bedeutungsplan, den die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie verlinkt. Eine Straßenliste zum Nachlesen hat die Verwaltung in ihren Neuigkeiten nicht veröffentlicht. Für Wirtinnen und Wirte heißt das: nachschauen statt vermuten. Und es heißt, dass sich von außen nicht sagen lässt, wie viele der rund 2.500 Betriebe schon in diesem Herbst betroffen sind.

Blick von oben auf einen Platz mit dicht besetzten Außenflächen, Sonnenschirmen und Baumkronen
Dicht besetzte Außenflächen wie am Brüsseler Platz sind der Anlass für das neue Regelwerk. Symbolbild. · Symbolbild (KI-generiert)

Drei Erlaubnisformen, eine Mindestgebühr und viel Rechenarbeit

Wer beantragt, muss sich zwischen drei Formen entscheiden. Die Jahreserlaubnis läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Saisonerlaubnis gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober. Die Monatserlaubnis lässt Anfang und Ende innerhalb eines Jahres frei wählen. Für Betriebe, die ins Regelwerk passen, können Erlaubnisse gleich für drei Jahre erteilt werden, also für 2026 bis 2028. Das erspart zwei Antragsrunden, bindet aber auch für drei Jahre.

Kosten entstehen doppelt. Die Verwaltungsgebühr wird nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand für jeden Einzelfall berechnet und beträgt mindestens 152,50 Euro. Dazu kommt die Sondernutzungsgebühr für die Fläche selbst; ihre Höhe hängt von Größe, Lage und Nutzungsdauer ab und wird ebenfalls einzeln ermittelt. Eine Tabelle, aus der ein Wirt seinen Betrag vorab ablesen könnte, gibt es nicht. Das ist der Punkt, an dem in den Küchen dieser Stadt am lautesten geflucht wird.

Die dreijährige Erlaubnis ist der interessanteste Teil des Verfahrens, und er wird kaum diskutiert. Wer sie bekommt, weiß bis Ende 2028, mit welcher Fläche er rechnen darf. Das ist für einen Betrieb, der Möbel, Schirme und Personal danach plant, mehr Sicherheit als in den vergangenen Jahren. Umgekehrt bindet sie eben auch drei Sommer lang. Für Betriebe, die ohnehin nur in der warmen Hälfte des Jahres draußen bewirten, kann die Saison- oder Monatserlaubnis deshalb die klügere Wahl sein.

Man muss dazu sagen: Die Sondernutzungsgebühr ist keine Erfindung dieses Regelwerks. Wer öffentlichen Grund gewerblich nutzt, zahlt dafür, und das war vorher schon so. Neu ist die Kombination aus Pflicht zur Neubeantragung, einer nach Aufwand berechneten Verwaltungsgebühr und einem Regelwerk, das die genehmigungsfähige Fläche verkleinern kann. Drei Änderungen auf einmal, in einem Jahr, in dem ohnehin Mindestlohn, Energie und Wareneinsatz an der Kalkulation ziehen.

Gliedermaßstab auf dem Pflaster einer Einkaufsstraße, misst den Abstand zwischen Stuhlreihe und Schaufenster
Mindestbreiten für Gehwege gehören zu den Kernpunkten des Regelwerks. Symbolbild. · Symbolbild (KI-generiert)

Für Gäste heißt das vor allem mehr Platz zum Vorbeigehen

Die andere Seite dieser Geschichte läuft mit Kinderwagen, Rollator oder Blindenstock über denselben Gehweg. Wer in Köln schon einmal versucht hat, zwischen einer Tischreihe und einem Schaufenster durchzukommen, während von hinten ein Lastenrad schiebt, kennt das Problem aus der Praxis. Die Mindestbreiten im Regelwerk sind kein Schikaneinstrument, sondern die Antwort auf jahrelange Beschwerden. Dass beides zugleich stimmt – die Terrasse macht die Stadt lebendig und sie macht den Gehweg eng –, ist unbequem, aber wahr.

Man muss an einem Freitagabend an den Brüsseler Platz gehen, um zu verstehen, worüber hier verhandelt wird. Rund um St. Michael stehen die Tische bis unter die Bäume, dazwischen sitzen Leute auf den Stufen, die gar nichts bestellt haben. Der Service trägt Tabletts im Slalom. Der Platz funktioniert gerade deshalb, weil sich Terrasse und Gehweg dort seit Jahren ineinanderschieben. Genau diese Unschärfe soll das Regelwerk beenden.

Auch die Gestaltung ist geregelt und nicht nur die Größe. Das Regelwerk enthält Grundsätze dazu, wie Außenflächen angeordnet und ausgestattet sein sollen. Wer schon einmal gesehen hat, was in dieser Stadt an Sonnenschirmen, Kunstrasen, Plastikpalmen und Bauzaunelementen zusammengestellt wurde, versteht den Impuls. Ob das Ergebnis am Ende schöner aussieht oder nur einheitlicher, wird sich ab Oktober zeigen. Ich wäre vorsichtig mit der Erwartung, dass Regelwerke Geschmack erzeugen.

Kein Wort im Regelwerk ändert etwas an der zweiten großen Konfliktlinie, dem Lärm. Sperrzeiten, Anwohnerbeschwerden und die Frage, wie lange draußen noch geredet werden darf, hängen an anderen Vorschriften. Wer gehofft hatte, damit wäre auch das geklärt, wird enttäuscht. Die Stadt sortiert die Möbel, nicht die Lautstärke.

Leere Terrassenfläche vor einer Kneipe am Morgen, gestapelte Stühle an der Hauswand, Absperrkette
Ohne gültige Erlaubnis bleibt die Fläche seit Januar leer. Symbolbild. · Symbolbild (KI-generiert)

Wer jetzt was tun muss, und an wen man sich wenden kann

Praktisch gilt für Betriebe: Ohne gültige Erlaubnis bleibt die Fläche leer, und zwar seit Anfang des Jahres. Für die Verlängerung bereits genehmigter Flächen hat die Stadt einen Onlinedienst eingerichtet, auf den sie seit dem 22. Dezember 2025 hinweist. Ansprechpartner ist der Gastroservice der Stadt Köln, erreichbar unter der Rufnummer 0221/221-20663 und per E-Mail an [email protected]. Fragen zur Zoneneinteilung beantwortet der Bedeutungsplan.

Für Gäste gilt bis Oktober: Es ändert sich erst einmal nichts. Bestehende Betriebe in der Internationalen Zone dürfen bis zur Anpassung unter den alten Bedingungen weiterlaufen. Der Biergarten, in dem Sie im Juli sitzen, sieht im August genauso aus. Was danach kommt, hängt an einer Erlaubnis, die noch nicht erteilt ist. Deshalb steht in diesem Text vieles im Futur, und das ist keine journalistische Vorsicht, sondern der Stand der Dinge.

Bemerkenswert ist, wie leise dieser Umbau bisher läuft. Ein Regelwerk, das rund 2.500 Betriebe betrifft, würde in anderen Städten Demonstrationen auslösen. In Köln wird es in Etappen abgearbeitet: Antrag stellen, warten, gucken, wie viele Quadratmeter übrig bleiben. Vielleicht liegt das daran, dass die Etappen so weit auseinanderliegen. Vielleicht auch daran, dass die meisten Wirtinnen und Wirte im ersten Halbjahr 2026 mit anderen Rechnungen beschäftigt waren.

Was fehlt, ist eine öffentliche Zwischenbilanz. Wie viele Anträge sind seit Januar eingegangen, wie viele wurden erteilt, wie viele Flächen mussten verkleinert werden – das wären die Zahlen, an denen sich messen ließe, ob dieses Verfahren funktioniert. Die Stadt hat sie bisher nicht veröffentlicht. Sie wären spätestens im Herbst fällig, wenn die Internationale Zone umgestellt ist.

Mein Rat an alle, die einen Laden mit Terrasse führen: Schauen Sie nicht erst im September in den Bedeutungsplan. Wer im Oktober feststellt, dass er vier Tische verliert, kann seine Personalplanung für 2027 nicht mehr in Ruhe machen. Und mein Rat an alle anderen: Nutzen Sie diesen Sommer. Er könnte der letzte sein, in dem die Innenstadtterrassen so aussehen, wie sie in den vergangenen Jahren ausgesehen haben.

Quellen und Weiterlesen
Lena Krämer, Redakteurin — KI-generiertes Porträt
Lena Krämer
Redakteurin · Restaurants & Gastro
Isst sich seit 2022 durch alle 86 Veedel. Vom Brauhaus bis zur Sterneküche — wer in Köln aufkocht, bekommt Besuch von ihr. Ausgebildete Köchin, umgeschulte Schreiberin.
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