Fünf bis sechs Sitze je Bezirk: Köln sucht Seniorenvertreter
Die Stadt Köln sucht Kandidaten für die Seniorenvertretung. Gewählt wird per Brief, Bewerbungsschluss ist der 2. Oktober um 18 Uhr.
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Die Stadt Köln sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Seniorenvertretung 2026. Das teilte das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am Donnerstag, 30. Juli, mit. Bewerbungen sind bis Freitag, 2. Oktober, 18 Uhr möglich; gewählt wird anschließend ausschließlich per Brief, die Stimmzettel müssen bis Montag, 23. November, zurück sein. Gewählt wird in allen neun Stadtbezirken, in jedem ziehen fünf, höchstens sechs Vertreterinnen und Vertreter in das Gremium ein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; die derzeitige Vertretung wurde für den Zeitraum 2022 bis 2026 gewählt.
Kandidieren kann, wer mindestens 60 Jahre alt ist und mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet ist. Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist ausdrücklich nicht erforderlich. Wer antreten will, muss zudem mindestens drei Monate vor dem Wahltermin im jeweiligen Stadtbezirk wohnen. Wer der Seniorenvertretung nicht bereits angehört, braucht darüber hinaus 20 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem eigenen Stadtbezirk. Das ist die Hürde, an der Kandidaturen in der Praxis am ehesten scheitern — 20 Unterschriften einzusammeln, setzt ein Netz voraus, das man nicht in zwei Wochen knüpft.
Ein sechster Sitz kann hinzukommen
Die Sitzverteilung folgt einer Regel, die auf Repräsentation zielt. Grundsätzlich werden je Stadtbezirk fünf Personen gewählt. Sind die fünf Bestplatzierten sämtlich deutsche Staatsangehörige und sind in diesem Bezirk mindestens zwei nichtdeutsche Bewerberinnen oder Bewerber angetreten, kommt ein sechster Sitz hinzu, der an die bestplatzierte nichtdeutsche Kandidatur geht. Rechnerisch sind damit zwischen 45 und 54 Sitze möglich. Ob die Regel greift, entscheidet sich erst mit den eingereichten Bewerbungen — und damit spätestens am 2. Oktober um 18 Uhr.
Bei der vorigen Wahl kam sie nicht zum Tragen: Am 22. November 2021 wurden nach Angaben der Stadt 45 Vertreterinnen und Vertreter gewählt, exakt neun mal fünf. Auf ihrer Seite zur Seniorenvertretung weist die Verwaltung das Gremium heute mit 47 Mitgliedern aus. Woher die Differenz von zwei Personen rührt, ob durch Nachrücken oder eine spätere Ergänzung, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor. Beide Zahlen stammen von der Stadt selbst.
Wahlberechtigt sind alle Kölnerinnen und Kölner, die am Wahltag mindestens 60 Jahre alt sind und zum Stichtag 19. Oktober 2026 in der Stadt gemeldet sind. Auch hier gilt keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung. Jede und jeder Wahlberechtigte kann eine bis fünf Kandidaturen ankreuzen; Stimmenhäufung auf eine Person ist nicht vorgesehen. Die Wahlunterlagen verschickt die Stadt zwischen dem 29. Oktober und dem 13. November von Amts wegen — man muss sie also nicht beantragen. Wer bis Mitte November nichts im Briefkasten hat, sollte sich melden.
2021 stimmte gut ein Viertel der Berechtigten ab
Wie groß der Adressatenkreis ist, zeigt die vorige Wahl. 2021 waren 257.700 Kölnerinnen und Kölner ab 60 Jahren wahlberechtigt, Deutsche wie Nichtdeutsche. 66.314 von ihnen schickten den Stimmzettel zurück, das entspricht einer Beteiligung von 25,73 Prozent. 2016 hatte sie bei 25,09 Prozent gelegen, der Wert ist also über zwei Wahlperioden nahezu konstant. Zur Wahl standen 2021 insgesamt 65 Kandidatinnen und Kandidaten in neun Bezirken — im Schnitt gut sieben Bewerbungen für fünf Sitze. Viel Luft ist in dieser Rechnung nicht.
Ein Viertel Beteiligung liegt deutlich unter dem, was Kommunalwahlen in Köln erreichen, aber im üblichen Rahmen reiner Briefwahlen ohne Wahllokal und ohne öffentlichen Wahlkampf. Der Rücklauf hängt allein daran, ob ein Umschlag geöffnet, ausgefüllt und zurückgeschickt wird. Rechnerisch entschieden 2021 also gut 66.000 Stimmen darüber, wer die Interessen von mehr als einer Viertelmillion älterer Kölnerinnen und Kölner in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen vorträgt. Das ist ein Hebel, der im Verhältnis zum Aufwand einer Kandidatur bemerkenswert groß ist.
Was die Seniorenvertretung tatsächlich tut
Die Seniorenvertretung der Stadt Köln, kurz SVK, arbeitet ehrenamtlich und überparteilich. Sie berät Menschen über 60 in Fragen der selbstständigen Lebensführung, informiert über seniorenpolitische Entwicklungen, trägt Anliegen älterer Kölnerinnen und Kölner in die Verwaltung und berät die politischen Gremien bei Vorhaben, die die ältere Generation betreffen. Ein Weisungsrecht hat sie nicht; ihre Wirkung hängt davon ab, wie früh sie in Verfahren einbezogen wird und wie hartnäckig ihre Mitglieder nachfassen. Genau darin unterscheidet sie sich von einem Beirat auf dem Papier.
Die Struktur ist dreistufig. In jedem der neun Stadtbezirke tagt mindestens monatlich eine SVK-Stadtbezirkskonferenz. Darüber steht als Beschlussgremium die SVK-Stadtkonferenz mit 18 stimmberechtigten Mitgliedern, jeweils zwei aus jedem Bezirk. Einmal im Jahr kommen alle Vertreterinnen und Vertreter zur Gesamtkonferenz zusammen. Sprecherin ist derzeit Felicitas Vorpahl-Allweins, ihre Stellvertreter sind Herbert Schuhmachers und Hedwig Drießen; Axel Fier führt die Kasse, Heinz-Peter Bourry das Protokoll. Die Geschäftsstelle sitzt am Ottmar-Pohl-Platz 1 in 51103 Köln, Zimmer 1.G.12.
Erreichbar ist das Gremium unter der Telefonnummer 0221 221-27515 und unter [email protected]. Nach der Wahl 2021 sollten sich die Gremien bis zum 26. Januar 2022 bilden; anschließend entsandte die Vertretung Mitglieder in die Bezirksarbeitsgemeinschaften und in 16 Ratsausschüsse. Wer für die kommende Periode antritt, bindet sich also nicht nur an die monatliche Bezirkskonferenz, sondern potenziell an einen Sitzungskalender, der dem eines ehrenamtlichen Ratsmitglieds nahekommt — fünf Jahre lang und ohne Fraktionsapparat im Rücken.
Für die Stadtbezirke bedeutet diese Konstruktion, dass die eigentliche Arbeit unterhalb der Gesamtkonferenz stattfindet: bei Ortsterminen an Haltestellen ohne Sitzgelegenheit, bei Stellungnahmen zu Bauleitplänen, bei der Frage, wo eine Ampelphase zu kurz ist. Das sind keine Themen, die Schlagzeilen machen. Sie entscheiden aber darüber, ob eine Stadt für ältere Menschen benutzbar bleibt — und sie fallen in einem Jahr an, in dem Köln über Radverkehr, Straßenumbauten und Hitzeschutz ohnehin intensiv streitet.
Gewählt wird in den neun Kölner Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim. Jeder von ihnen hat mehr Einwohnerinnen und Einwohner als manche kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen, und in jedem sind es dieselben fünf bis sechs Sitze — unabhängig davon, wie viele Menschen über 60 dort leben. Eine Gewichtung nach Bevölkerungszahl sieht das Verfahren nicht vor. Wer in einem Bezirk mit wenigen Bewerbungen antritt, hat also rechnerisch bessere Aussichten als jemand in einem stark umkämpften.
Offen bleibt, wie viele antreten
Was die Stadt in ihrer Mitteilung nicht nennt, ist die Zahl der für 2026 erwarteten Wahlberechtigten. Festgestellt wird sie erst zum Stichtag 19. Oktober, ein Vergleichswert liegt bislang nur für 2021 vor. Auch wie viele Bewerbungen bereits eingegangen sind, teilte die Verwaltung nicht mit, und ob in jedem Bezirk mehr als fünf Kandidaturen zusammenkommen, wird sich erst nach dem 2. Oktober zeigen. Die Wahlbeteiligung 2026 steht ohnehin erst fest, wenn die Rücklauffrist am 23. November abgelaufen und das Ergebnis festgestellt ist.
Nach der Wahl 2021 hatte der damalige Beigeordnete Harald Rau den Gewählten gratuliert und dabei auf die Mischung im Gremium verwiesen — auf jene, die das Amt zum ersten Mal übernahmen, und jene, die es seit Jahren ausüben. Diese Mischung ist kein Zufall, sondern eine Folge des Zuschnitts: Ohne Parteilisten hängt eine Kandidatur an der eigenen Bekanntheit im Veedel, und die wächst mit jeder Amtsperiode.
„Für manche ist diese Aufgabe neu, andere haben bereits viel Erfahrung in diesem wichtigen Amt.“
Harald Rau, Beigeordneter der Stadt Köln, nach der Wahl 2021
Fest steht der Zeitplan. Bis zum 2. Oktober, 18 Uhr, müssen Bewerbungen samt Unterstützungsunterschriften vorliegen. Zwischen dem 29. Oktober und dem 13. November verschickt die Stadt die Unterlagen. Am 23. November endet die Rücklauffrist. Informationen zum Verfahren, zu den Formularen und zu den Ansprechpersonen veröffentlicht die Stadt fortlaufend auf ihrer Wahlseite; Rückfragen zur Pressemitteilung beantwortet Katja Reuter vom Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der nächste Termin im Verfahren ist damit der 2. Oktober. Bis dahin entscheidet sich, ob in allen neun Stadtbezirken genügend Kandidaturen zusammenkommen, um fünf Sitze zu besetzen — bei 65 Bewerbungen für 45 Sitze wie 2021 ist der Puffer in einzelnen Bezirken schmal. Wer kandidieren will, muss die 20 Unterschriften vorher beisammenhaben; nachreichen sieht das Verfahren nicht vor.




