Razzia bei drei Frauen: Kölner Kripo ermittelt nach Frauentag
Die Kripo hat am 28. Juli drei Wohnungen in Neustadt-Nord und Kalk durchsucht. Es geht um eine Versammlung am Internationalen Frauentag im März.
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Die Kriminalpolizei Köln hat am frühen Dienstagmorgen, 28. Juli, drei Privatwohnungen in Neustadt-Nord und Kalk durchsucht. Betroffen sind drei Frauen im Alter von 26, 26 und 27 Jahren. Grundlage waren richterliche Beschlüsse. Die Ermittlungen richten sich nach Angaben der Polizei auf den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Gefangenenbefreiung und der Strafvereitelung. Anlass ist eine Versammlung zum Internationalen Frauentag am 8. März am Hohenzollernring nahe dem Rudolfplatz.
Die Beamten sicherten nach eigener Darstellung „umfangreiches Beweismaterial wie zum Beispiel Laptops, Mobiltelefone und mutmaßliche Tatbekleidung“. Zwei der Beschuldigten wurden auf eine Polizeiwache zur erkennungsdienstlichen Behandlung mitgenommen, die dritte war in ihrer Wohnung nicht anzutreffen. Die Mitteilung mit der Nummer 260728-3-K veröffentlichte das Polizeipräsidium am Dienstag um 11.32 Uhr. Sie ist als gemeinsame Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei gekennzeichnet; für Rückfragen verweist sie auf die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Köln, die das Verfahren führt.
Was der Polizei zufolge am Abend des 8. März geschah
Nach der Schilderung der Ermittler erkannten Einsatzkräfte gegen 18 Uhr am Hohenzollernring in Höhe des Rudolfplatzes eine Person wieder, die Beamte zuvor daran gehindert haben soll, Straftaten während der Versammlung zu filmen. Als die Polizei diese Person festhalten wollte, soll eine der jetzt Beschuldigten sie aus dem Gewahrsam befreit und gemeinsam mit ihr geflüchtet sein. Zwei weitere Frauen sollen aus der Menge heraus auf Beamte eingeschlagen haben. Aus diesem Ablauf leiten sich die fünf Tatvorwürfe her, die die Polizei nennt.
Die Zuordnung einzelner Handlungsbeiträge ist für das weitere Verfahren entscheidend. Die fünf Delikte treffen nicht alle drei Frauen gleichermaßen, sondern jeweils diejenige, der die Ermittler eine konkrete Handlung zuschreiben. Welche Beschuldigte welchen Vorwurf trägt, teilte die Polizei nicht mit. Auch nicht, woran die Wiedererkennung festgemacht wurde und ob die zunächst festgehaltene Person inzwischen identifiziert werden konnte. Sie taucht in der Mitteilung nur als Anlass des Zugriffs auf, nicht als Beschuldigte.
Die Vorwürfe wiegen unterschiedlich schwer. Gefangenenbefreiung nach Paragraf 120 des Strafgesetzbuchs wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, Landfriedensbruch nach Paragraf 125 ebenfalls mit bis zu drei Jahren. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 114 sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten vor, die gefährliche Körperverletzung nach Paragraf 224 sechs Monate. Die Strafvereitelung nach Paragraf 258 reicht bis zu fünf Jahre.
Tatvorwürfe in einem Ermittlungsverfahren sind Arbeitsgrundlage, keine Feststellung. Ob es am Ende bei allen fünf Delikten bleibt, entscheidet sich erst mit dem Abschluss der Ermittlungen; Staatsanwaltschaften stellen einzelne Vorwürfe regelmäßig ein und verfolgen andere weiter. Für alle drei Frauen gilt die Unschuldsvermutung, eine Anklage liegt bislang nicht vor. Ob die Beschuldigten anwaltlich vertreten sind und ob sie sich zur Sache geäußert haben, ist nicht bekannt.
Die Maßnahme selbst folgte einem in solchen Verfahren üblichen Muster. Wohnungsdurchsuchungen bei Beschuldigten stützen sich auf Paragraf 102 der Strafprozessordnung, angeordnet werden sie nach Paragraf 105 grundsätzlich durch einen Richter. Der frühe Morgen ist gewählt, weil die Betroffenen dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Hause und Datenträger eingeschaltet oder greifbar sind. Dass eine der drei Frauen nicht angetroffen wurde, zeigt die Grenze dieser Rechnung; der Beschluss bleibt gleichwohl bis zu seiner Vollstreckung wirksam.
Über die Größe der Demonstration gibt es zwei Angaben
Die Versammlung, um die es geht, war der zentrale Kölner Termin zum feministischen Kampftag. Aufgerufen hatte das 8M Bündnis Köln unter dem Motto „Patriarchat entwaffnen, feministischen Frieden weltweit schaffen“. Auftakt war nach Angaben des Bündnisses um 14.30 Uhr auf dem Heumarkt, der Zug setzte sich gegen 15.30 Uhr in Bewegung. Am selben Sonntag liefen in der Stadt weitere Veranstaltungen, unter anderem ein Aktionstag im Kulturbunker Mülheim und ein Programm im Bürgerzentrum Chorweiler.
Enden sollte der Zug am Neumarkt. Die Polizei änderte die Route während der Demonstration; sie endete nach Darstellung des Bündnisses gegen 17.30 Uhr am Friesenplatz beziehungsweise Hohenzollernring. Der Vorgang, aus dem die jetzigen Ermittlungen hervorgehen, fällt damit in die Schlussphase der Versammlung. Die Polizei datiert ihn auf etwa 18 Uhr am Hohenzollernring in Höhe des Rudolfplatzes — also auf den Zeitraum, in dem sich die Kundgebung bereits auflöste und Teilnehmende abzogen.
Zur Größe der Versammlung liegen zwei Angaben vor, die weit auseinandergehen. Das Bündnis spricht von 18.000 bis 20.000 Teilnehmenden und hält die polizeiliche Schätzung von 9.000 bis 10.000 für unrealistisch niedrig. Solche Differenzen sind bei Großdemonstrationen die Regel, weil beide Seiten unterschiedlich zählen: die Polizei in der Regel zu einem Stichzeitpunkt, die Veranstalter über den gesamten Verlauf. Eine unabhängige Erhebung der Teilnehmerzahl gibt es nicht.
Zwischen Tat und Durchsuchung liegen viereinhalb Monate
Auffällig ist der zeitliche Abstand: Der Vorfall datiert vom 8. März, die Durchsuchungen fanden am 28. Juli statt. Solche Abstände sind in Verfahren nach Demonstrationsgeschehen nicht ungewöhnlich. Sie entstehen, wenn Polizeivideos, Bildmaterial aus dem Netz und Zeugenaussagen ausgewertet werden müssen, bevor Personen identifiziert und einem konkreten Handlungsbeitrag zugeordnet werden können. Erst danach beantragt die Staatsanwaltschaft die Beschlüsse, über die ein Ermittlungsrichter entscheidet.
Wie viele Verfahren aus der Versammlung vom 8. März insgesamt hervorgegangen sind, teilte die Polizei nicht mit. Dass die Ermittlungen beim polizeilichen Staatsschutz geführt werden, ergibt sich aus der Zuständigkeitsordnung: Der Staatsschutz bearbeitet Delikte mit politischem Hintergrund unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Die Versammlung zum Internationalen Frauentag gehört in Köln zu den festen Terminen im Demonstrationskalender und zieht seit Jahren in wechselnder Größe über die Ringe.
Die Betroffenen schildern den Einsatz anders
Aus dem Umfeld der Betroffenen liegt eine abweichende Darstellung vor. Auf der Plattform political-prisoners.net, die nach eigener Beschreibung Repression gegen Aktivistinnen und Aktivisten dokumentiert, heißt es, die Wohnungstüren seien ohne Vorwarnung mit einem Rammbock geöffnet worden. Die Durchsuchungen hätten mehrere Stunden gedauert. Beim Betreten sei körperliche Gewalt angewandt worden, in mindestens einem Fall sei eine Waffe gezogen worden. Mitgenommen worden seien Unterlagen, Schriftstücke, Fotografien und persönliche Gegenstände, darunter auch Sachen anderer Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnungen.
Schon zum 8. März selbst hatte das Bündnis der Polizei vorgeworfen, abziehende Demonstrierende eingekesselt und einzelne Personen mit Gewalt aus der Menge gelöst zu haben; eine kleine Gruppe sei mehrere Stunden festgehalten worden. Das Bündnis ordnet das Vorgehen in eine aus seiner Sicht wachsende staatliche Repression ein. Zu diesen Vorwürfen äußerte sich die Polizei in ihrer Mitteilung vom 28. Juli nicht; sie schildert den Abend ausschließlich aus der Perspektive der eigenen Einsatzkräfte.
Diese Angaben sind bislang nicht unabhängig überprüft. Die Polizei nannte weder Einsatzstärke noch Dauer der Maßnahmen und äußerte sich nicht zur Art des Zugriffs. Ob Beschwerden gegen die Durchsuchungen eingelegt wurden, ist offen. Betroffene können die Rechtmäßigkeit eines vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses gerichtlich überprüfen lassen; zuständig wäre das Amtsgericht Köln, gegen dessen Entscheidung die Beschwerde zum Landgericht offensteht. Eine solche Prüfung ist an keine kurze Frist gebunden.
Offen ist, was mit den sichergestellten Geräten geschieht
Der praktisch folgenreichste Teil solcher Maßnahmen ist selten die Durchsuchung selbst, sondern die Auswertung der sichergestellten Datenträger. Laptops und Mobiltelefone können über Monate bei den Ermittlungsbehörden bleiben, mit allen Folgen für Beruf, Studium und Alltag der Betroffenen. Wie lange die Auswertung im vorliegenden Fall dauern soll und ob die Geräte danach zurückgegeben werden, teilte die Polizei nicht mit. Auch zur Frage, ob die dritte Beschuldigte inzwischen erreicht werden konnte, gab es am Dienstag keine Angaben.
Der weitere Verlauf liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Köln. Sie entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen, ob sie Anklage erhebt, das Verfahren gegen Auflagen abschließt oder nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung einstellt. Ein Termin dafür steht nicht fest, ebenso wenig ist bekannt, ob weitere Durchsuchungen geplant sind. Die Mitteilung des Polizeipräsidiums blieb am Dienstag der einzige offizielle Sachstand; über den Einsatz berichteten am selben Tag auch die Rheinischen Anzeigenblätter.
- Polizei Köln: Nach Angriff auf Polizeibeamte und Gefangenenbefreiung – Kripo vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse (28. Juli 2026)
- Rheinische Anzeigenblätter: Kripo durchsucht Wohnungen von drei Frauen in Köln
- political-prisoners.net: Köln – Hausdurchsuchungen bei feministischen Aktivistinnen
- 8M Bündnis Köln: Feministischer Kampftag 2026 – Ablauf, Route und Teilnehmerzahlen
- t-online Köln: Weltfrauentag in Köln – Demonstrationen und Aktionen am 8. März geplant




