Donnerstag, 6. August 2026 Ausgabe Nr. 240
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Clubschutz

Bebauungsplan gegen Verdrängung: Wie Ehrenfeld seine Clubs sichern will

Rund 16 Hektar zwischen Subbelrather Straße und Lichtstraße sollen Schutzzone für Clubkultur werden. Der Ausschuss hat den Bereich nach Osten erweitert – für Bumann & Sohn und das artheater.

David Odenthal, Redakteur — KI-generiertes Porträt
David Odenthal
Clubs & Nachtleben

Lesezeit 8 Min.
Blick über Bahntrasse und Gewerbehallen in Köln-Ehrenfeld zur blauen Stunde
Zwischen Bahntrasse und Gürtel liegt der dichteste Clubbestand der Stadt. · Symbolbild (KI-generiert)

Es ist halb drei nachts an der Lichtstraße, und der Bass steht als Druck in der Brust, bevor man die Tür überhaupt sieht. Zwischen Bahntrasse, Gewerbehallen und Ehrenfeldgürtel liegt der dichteste Clubbestand der Stadt. Genau dieser Bestand soll jetzt planungsrechtlich abgesichert werden – nicht mit einem Förderbescheid, sondern mit einem Bebauungsplan. Rund 16 Hektar in Ehrenfeld sollen zur Schutzzone für Clubkultur werden.

Das Verfahren trägt den unscheinbaren Namen Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße, und es ist eines der weitreichendsten Instrumente, die eine Kommune in dieser Sache überhaupt hat. Der Rat der Stadt Köln fasste am 5. Dezember 2024 den Beschluss, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vom 18. März bis zum 10. April 2026 lief die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung über die Plattform Bauleitplanung Online. Jetzt liegen die Stellungnahmen bei der Bezirksvertretung Ehrenfeld.

Der Änderungsbereich ist präzise umrissen. Im Norden bilden die Subbelrather Straße und die Bahntrasse die Grenze, im Osten der Ehrenfeldgürtel und der Grüne Weg, im Süden Bahntrasse und Lichtstraße, im Westen die Schönsteinstraße und die Oskar-Jäger-Straße. Wer diese Kanten abläuft, kommt an mehr Clubtüren vorbei als in jedem anderen Quadranten Kölns. Das ist kein zufälliger Zuschnitt, sondern ein Kartenausschnitt der Kölner Nacht.

Wer wissen will, was in diesem Rechteck steht, muss nur einmal abends hindurchlaufen. An der Lichtstraße die Live Music Hall, am Ehrenfeldgürtel das artheater, am Bahnhof Ehrenfeld der gleichnamige Club, dazwischen Bumann & Sohn und seit dem vergangenen Jahr die Garagen an der Oskar-Jäger-Straße. Es ist die Adressenliste, die in jedem Kölner Konzertkalender auftaucht, und sie liegt fast vollständig in einem einzigen Planbereich. Erst das macht einen Bebauungsplan hier überhaupt zu einem wirksamen Werkzeug.

Das Planungsziel steht in einem einzigen Satz

Der Kern der Sache steht in einem Satz auf der Verfahrensseite der Stadt: Die bestehenden Clubs sollen planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsmechanismen geschützt werden. Verdrängungsmechanismus ist Verwaltungsdeutsch für einen Vorgang, den jeder kennt, der in den letzten fünfzehn Jahren in Ehrenfeld einen Laden betrieben hat: Neben eine Halle wird gebaut, ein paar Monate später beschwert sich jemand über den Bass, und irgendwann steht der Betreiber vor einer Auflage, die er nicht erfüllen kann.

Das Bittere daran ist, dass niemand dabei etwas falsch macht. Wer eine Wohnung kauft, hat ein Recht auf Nachtruhe. Wer einen Club betreibt, hat eine Genehmigung. Erst die Reihenfolge erzeugt den Konflikt: Der Club war zuerst da, das Baurecht fragt danach aber nicht. Ein Bebauungsplan kann genau das ändern, weil er festlegt, welche Nutzung an welcher Stelle überhaupt zulässig ist – und damit, wer sich künftig auf wen einstellen muss.

Ehrenfeld ist dafür das Lehrstück. Der Stadtteil hat den Weg vom Industrie- und Arbeiterviertel zum gefragten Wohnstandort in wenigen Jahrzehnten hinter sich gebracht, und die Clubs sitzen in genau den Hallen, die dieser Wandel frei gemacht hat. Rohe Flächen, hohe Decken, dicke Wände, keine unmittelbaren Nachbarn – das ist die ideale Ausgangslage für laute Musik. Es ist zugleich die ideale Ausgangslage für Lofts.

Beleuchteter Eingang einer umgebauten Industriehalle in Köln-Ehrenfeld bei Nacht
Viele Ehrenfelder Spielstätten sitzen in Hallen, die der Strukturwandel frei gemacht hat. · Symbolbild (KI-generiert)

Deshalb ist die räumliche Trennung im Verfahren so wichtig. Sabine Pakulat, Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, hat die Abwägung dahinter offen beschrieben. Es geht nicht darum, Wohnungsbau gegen Clubkultur auszuspielen, sondern darum, beides nicht Wand an Wand zu setzen.

„Wir stehen häufig vor der Frage: Wollen wir neue Wohnungen ermöglichen oder die Clubkultur schützen? Beides ist wichtig, aber eben nicht direkt nebeneinander, damit es nicht zu Konflikten kommt. Mit unserem Antrag erweitern wir den Schutzraum und sichern so den Fortbestand mehrerer Clubs.“

Sabine Pakulat, Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Köln

Der Ausschuss hat den Geltungsbereich deshalb nach Osten erweitert, auf einen gemeinsamen Änderungsantrag des Ratsbündnisses aus Grünen, CDU und Volt. In diesem östlichen Zuschlag liegen unter anderem das Bumann & Sohn und das artheater sowie der Bereich um den Bahnhof Ehrenfeld. Im Gegenzug wird im westlichen Teil, abseits der Clubs, ein Wohnprojekt ermöglicht. Das ist der Handel: Schutzraum hier, Wohnungen dort, Abstand dazwischen.

Die Idee ist deutlich älter als das Verfahren

Neu ist das Anliegen nicht. Bereits im Februar 2018 hatten die Grünen im Rat Aufträge zum Erhalt der Ehrenfelder Musikclubszene initiiert. Von dort bis zum Einleitungsbeschluss im Dezember 2024 vergingen fast sieben Jahre, bis zur frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2026 noch einmal anderthalb. Bauleitplanung ist ein langsames Instrument. Sie ist dafür das einzige, das nach Abschluss nicht jedes Jahr neu beantragt werden muss.

Genau darin liegt der Unterschied zu allem anderen, was Köln für seine Clubs tut. Technikförderung, Lärmschutzmittel, Solidarmodelle wie der Club Euro – all das hilft beim Betrieb, aber keines davon sichert den Raum. Ein Bebauungsplan tut das. Er wirkt nicht auf die Kasse, sondern auf den Grundbuchauszug, und er wirkt auf Jahrzehnte.

Ein Plan schützt Nutzungen, keine einzelnen Betreiber

Man sollte allerdings nicht mehr von dem Instrument erwarten, als es leisten kann. Ein Bebauungsplan schützt Nutzungsarten, keine einzelnen Betriebe. Wenn ein Club aufgibt, weil die Miete steigt, das Publikum ausbleibt oder der Betreiber keine Lust mehr hat, hilft keine Festsetzung der Welt. Was der Plan verhindern kann, ist der andere Fall, den es in Köln zu oft gegeben hat: dass ein funktionierender Laden schließt, weil nebenan gebaut wurde.

Rohe Backsteinfassade ehemaliger Werksgaragen an einer breiten Straße in Köln-Ehrenfeld
Ehemalige Werksgaragen an der Oskar-Jäger-Straße: Räume, die übrig bleiben, nicht entstehen. · Symbolbild (KI-generiert)

Dass so ein Schutzgebiet nicht nur bewahrt, sondern auch ermöglicht, zeigt ein Haus an der Oskar-Jäger-Straße 179. Dort eröffnete am 29. März 2025 der Club Garagen, untergebracht in ehemaligen Mitarbeitergaragen von Thyssenkrupp, innerhalb des Bereichs, der jetzt planungsrechtlich gesichert werden soll. Betrieben wird er von Georg Schmitz-Behrenz und David Pick, die auch mit der Live Music Hall und dem Helios37 verbunden sind. Ein neuer Club in einer Stadt, in der ständig vom Clubsterben die Rede ist.

Bemerkenswert war dabei vor allem das Tempo der Verwaltung. Pick beschrieb den Ablauf gegenüber dem Fachmagazin Groove als zügig – und das ist in dieser Branche eine Nachricht für sich.

„Die Prozesse sind zügig verlaufen, die Baugenehmigung kam innerhalb von sieben, acht Monaten.“

David Pick, Betreiber des Clubs Garagen in Köln-Ehrenfeld

Sieben bis acht Monate für eine Baugenehmigung sind für ein Clubprojekt kein schlechter Wert. Solche Vorhaben scheitern in deutschen Großstädten regelmäßig nicht am Geld, sondern an Verfahren, die länger dauern, als ein Mietvertrag Bestand hat. Wenn eine Kommune signalisiert, dass an einem bestimmten Ort Clubs erwünscht sind, verkürzt das nicht nur Wege. Es verändert, welche Projekte überhaupt angefangen werden.

Was die Garagen so gut in dieses Verfahren passen lässt, ist ihr Gebäude. Ehemalige Werksgaragen, roh und ungeschliffen, wie der Betreiber es beschrieben hat – ein Raumtyp, den keine Neubauplanung je vorsehen würde und der genau deshalb funktioniert. Solche Räume entstehen nicht, sie bleiben übrig. Wenn sie erst einmal weg sind, kommen sie nicht wieder, und kein Fördertopf der Welt ersetzt sie.

Ob der Plan trägt, entscheidet sich erst in der Abwägung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr ist der erste von mehreren Punkten, an denen sich Bürgerinnen und Bürger einmischen können – und in gewisser Weise der wichtigste, weil zu diesem Zeitpunkt noch nichts feststeht. Wer eine Stellungnahme abgibt, redet nicht über einen fertigen Entwurf, sondern über Ziele. Gut drei Wochen standen dafür zur Verfügung, vom 18. März bis zum 10. April. Wie viele Stellungnahmen eingegangen sind, hat die Stadt nicht mitgeteilt.

Als Nächstes ist die Bezirksvertretung Ehrenfeld am Zug, und das ist mehr als eine Formalie. Sie berät die eingegangenen Stellungnahmen und gibt eine Beschlussempfehlung ab, mit der der Ausschuss für Stadtentwicklung weiterarbeitet; danach folgt der Vorgabenbeschluss, dann Entwurf, Offenlage und am Ende der Satzungsbeschluss des Rates. Fragen zum Verfahren beantwortet das Stadtplanungsamt am Willy-Brandt-Platz 2 unter 0221/221-23733.

Bis dahin bleibt die entscheidende Frage offen, und sie ist keine juristische, sondern eine wirtschaftliche. Grundstücke in dieser Lage sind gefragt, Gewerbeflächen an einer Bahntrasse mit Anbindung an den Gürtel erst recht. Ein Bebauungsplan, der Clubnutzung festschreibt, senkt den Wert einer Fläche für alle anderen Nutzungen. Wer diese Flächen besitzt, hat also ein handfestes Interesse daran, dass die Festsetzungen am Ende weich ausfallen.

Wohnbaustelle mit Gerüst direkt neben einer fensterlosen Industriehalle in Ehrenfeld
Heranrückende Wohnbebauung ist der Vorgang, den der Bebauungsplan verhindern soll. · Symbolbild (KI-generiert)

Man wird deshalb genau hinschauen müssen, was in der Satzung steht. Ein Kulturschutzgebiet, das Clubs zwar zulässt, sie aber nicht vor heranrückender Wohnbebauung abschirmt, wäre eine Überschrift ohne Wirkung. Umgekehrt kann ein Plan, der zu eng gefasst ist, Entwicklung an anderer Stelle blockieren und damit politisch schnell wieder zur Disposition stehen. Die Abwägung, von der Pakulat spricht, ist keine Formel, sondern eine Verhandlung mit offenem Ausgang.

Unbequem bleibt der Zielkonflikt trotzdem. In einem Stadtbezirk, in dem Wohnraum knapp ist, kostet es politisch etwas, Flächen für eine Nutzung zu reservieren, die nachts laut ist und tagsüber leer steht. Der Ausschuss hat darauf mit einem Tausch reagiert – Schutzzone im Osten, Wohnprojekt im Westen –, aber der Tausch verschiebt die Frage, er löst sie nicht. Am Ende steht die Abwägung, und die trifft der Rat.

Bleibt die Frage, was mit den Häusern außerhalb dieser 16 Hektar passiert. Für sie ändert der Plan nichts. Kölner Clubkultur findet nicht nur in Ehrenfeld statt, sondern auch im Mülheimer Süden, an der Luxemburger Straße, in Deutz. Wer dort betreibt, bleibt darauf angewiesen, was das Baurecht im Einzelfall hergibt – und darauf, wer als Nächstes nebenan baut.

Als Vorbild wird das Kölner Verfahren auch andernorts diskutiert, und das hat einen einfachen Grund: Clubschutz wird sonst meist bei jeder einzelnen Baugenehmigung neu verhandelt, Fall für Fall, mit wechselndem Ausgang. Köln versucht es an einem konkreten Quadranten mit konkreten Häusern – nicht als Absichtserklärung, sondern als Verfahren mit Fristen, Beteiligung und Beschlussfolge. Ob daraus ein übertragbares Modell wird, hängt weniger an der Idee als an den Festsetzungen.

Ob es reicht, wird man in einigen Jahren an einer einfachen Zahl ablesen können: Wie viele der Türen, die heute an der Lichtstraße, am Ehrenfeldgürtel und an der Oskar-Jäger-Straße abends aufgehen, dann noch aufgehen. Planungsrecht ist eine langsame Angelegenheit. Nachtleben nicht.

Quellen und Weiterlesen
David Odenthal, Redakteur — KI-generiertes Porträt
David Odenthal
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Kennt jede Kellertür in Ehrenfeld. Schreibt über Clubkultur, Kollektive und die Nacht als Wirtschafts- und Kulturraum. Legt gelegentlich selbst auf — angeblich nur privat.
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