100 Euro zum Schulstart: Kölns Einschulungshilfe für den Köln-Pass
Familien mit Köln-Pass können für Erstklässler einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100 Euro beantragen. Die Frist läuft bis zum 31. Oktober 2026.
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Ein Schulranzen kostet in Köln je nach Modell zwischen 100 und 300 Euro, der Turnbeutel, die Sportschuhe und der Farbkasten kommen obendrauf. Familien mit Köln-Pass können für diese Anschaffungen seit diesem Dienstag einen städtischen Zuschuss beantragen: bis zu 100 Euro, einmalig, für Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Die Stadt Köln hat die sogenannte Einschulungshilfe am 4. August ausgeschrieben. Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2026 beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eingegangen sein. Erstattet wird nach Angaben der Stadt der tatsächlich bezahlte Betrag, höchstens aber 100 Euro.
Die Leistung ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht — anders als beim Schulbedarfspaket aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das Familien im Leistungsbezug von Gesetzes wegen zusteht. Die Kölner Einschulungshilfe kommt also obendrauf, und sie steht jedes Jahr aufs Neue unter dem Vorbehalt, dass der Rat sie im Haushalt lässt. Angeboten wird sie nach Angaben der Stadt seit Juni 2009, mittlerweile also im 18. Einschulungsjahrgang. Eine Leistung mit dieser Laufzeit ist in kommunalen Haushalten selten geworden.
Wer den Köln-Pass hat, muss sich meist nicht selbst melden
Voraussetzung ist ein gültiger Köln-Pass des Kindes oder der Familie. Ohne diesen Pass läuft der Antrag ins Leere, unabhängig davon, wie knapp das Haushaltsgeld tatsächlich ist. Ausgestellt wird der Pass ohne eigenes Zutun, wenn eine Familie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesen Fällen liegen der Verwaltung die nötigen Angaben bereits vor, ein zusätzliches Formular verlangt sie nicht.
Auf Antrag bekommen den Pass zudem Menschen mit Bürgergeld vom Jobcenter Köln, mit Wohngeld, mit Kinderzuschlag, Familien mit Leistungen der Frühförderung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hinzu kommt eine Gruppe, die dabei häufig übersehen wird: Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen höchstens 30 Prozent über dem Satz der Sozialhilfe oder des Bürgergeldes liegt. Diese Grenze rechnet die Stadt selbst aus, und sie ist für Laien kaum vorab zu bestimmen. Wer nicht sicher ist, ob er darunterfällt, erfährt es nur, indem er den Antrag stellt.
Die Stadt schreibt berechtigte Familien nach eigenen Angaben an. Wer also einen Köln-Pass für ein einzuschulendes Kind besitzt, sollte in den kommenden Wochen Post erwarten. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Umzüge, Namensänderungen und verspätet ausgestellte Pässe sind die üblichen Gründe, aus denen ein Anschreiben nicht ankommt. Wer bis Ende September nichts gehört hat, aber die Voraussetzungen erfüllt, stellt den Antrag besser selbst. Der 31. Oktober ist eine Ausschlussfrist und kein Richtwert — was danach eingeht, ist für dieses Schuljahr verloren.
Das Formular liegt im Sekretariat der Grundschule
Der Antragsweg hat eine Eigenheit, die man kennen sollte, bevor man losläuft. Das Formular gibt es nach Angaben der Stadt im Sekretariat der Grundschule oder beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, und auf dem Bogen muss die Schule per Stempel bestätigen, dass das Kind zum Schuljahr 2026/2027 als Erstklässlerin oder Erstklässler aufgenommen ist. Ohne diesen Schulstempel ist der Antrag unvollständig. Praktisch heißt das: Der Weg führt ohnehin einmal über das Sekretariat, und der günstigste Zeitpunkt dafür sind die ersten Schulwochen im August und September.
Eingereicht wird schriftlich bei der Stadt Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, 504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln. Ein persönlicher Termin ist dafür nicht nötig, Gebühren fallen keine an. Der bewilligte Betrag wird überwiesen, auf das Konto, das im Antrag steht — eine Barauszahlung an einer Kasse gibt es nicht. Auskunft geben das Bürgertelefon unter 115, die Vermittlung unter 0221/221-0 und die Adresse [email protected]. Die Einzelheiten stehen in der Mitteilung der Stadt vom 4. August und auf der Produktseite zur Einschulungshilfe.
Was mit den 100 Euro bezahlt werden darf
Die Stadt hat aufgelistet, welche Anschaffungen als förderfähig gelten. Die Aufzählung ist ungewöhnlich konkret, aber ausdrücklich nicht abschließend: Was dort steht, wird anerkannt, was fehlt, ist damit nicht automatisch ausgeschlossen. Das ist im Verwaltungsdeutsch ein Unterschied ums Ganze, weil es dem Amt erlaubt, auch einen Posten anzuerkennen, den niemand auf dem Zettel hatte. Genannt werden unter anderem:
- Schulranzen, Turnbeutel und Sportschuhe
- Mäppchen und Schreibwaren: Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Schere, Klebestift
- Kunstmaterialien: Knete, Deckfarbkasten, Pinsel, Zeichenblock
- Weitere Schulutensilien wie Schnellhefter, Hefte und Lineale
Wer diese Liste durchrechnet, sieht schnell, dass 100 Euro sie nicht abdecken. Ein Ranzen allein liegt im Fachhandel selten unter 150 Euro, gebraucht und über Tauschbörsen geht es deutlich günstiger. Der Zuschuss ist damit keine Vollfinanzierung, sondern eine Entlastung — und er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Ausgaben ohnehin gebündelt anfallen. Für eine Familie mit Bürgergeld, bei der der Regelsatz für ein Kind im Grundschulalter jeden Monat rechnerisch verplant ist, macht ein dreistelliger Betrag im Spätsommer einen spürbaren Unterschied.
Ein Konstruktionsmerkmal der Leistung verdient dabei einen zweiten Blick. Erstattet wird, was bereits bezahlt wurde; das Geld fließt also nach dem Kauf, nicht davor. Der Ranzen muss am ersten Schultag im Flur stehen, die Überweisung kann später kommen. Wer nichts vorstrecken kann, dem hilft eine Erstattung im Herbst beim Einkauf im August nur begrenzt. Das ist kein Kölner Sonderproblem, sondern der übliche Zuschnitt solcher Hilfen — es zu erwähnen gehört trotzdem dazu, weil es genau die Haushalte betrifft, für die die Leistung gedacht ist.
Die Belege gehören nicht in den Umschlag, aber in die Schublade
Quittungen müssen nach Angaben der Stadt nicht mit dem Antrag eingereicht werden. Aufbewahren muss man sie trotzdem, und zwar ein Jahr lang: Das Amt kann die Belege zur Prüfung nachfordern. Wer die Kassenbons für Ranzen, Turnbeutel und Schreibwaren gleich nach der Bewilligung wegwirft, handelt also zu früh. Sinnvoll ist ein einzelner Umschlag, in den alles wandert, was zwischen Juli und Oktober für die Einschulung gekauft wird — auch die Discounterzettel, auf denen Hefte und Stifte zwischen Milch und Nudeln stehen.
Offen bleibt, wie viele Kinder in diesem Jahr in Betracht kommen und wie viel Geld die Stadt dafür eingeplant hat. Weder die Zahl der Köln-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber noch ein Budget für die Einschulungshilfe werden genannt, und auch Vergleichswerte aus den Vorjahren liegen nicht vor. Das ist bei freiwilligen Leistungen häufig so, macht die Einordnung aber schwierig: Ohne Fallzahlen lässt sich weder sagen, ob die Leistung ihre Zielgruppe erreicht, noch, wie stark sie den Haushalt belastet. Eine Quote der tatsächlich gestellten Anträge wäre die aussagekräftigste Zahl — sie wird nicht veröffentlicht.
Was der Köln-Pass darüber hinaus bringt
Die Einschulungshilfe ist nur einer von mehreren Vorteilen, die an dem Ausweis hängen. Die Stadt ordnet die Vergünstigungen des Köln-Passes in vier Bereiche: Verkehr und Dienstleistungen, Bildung und Bühnen, Museen sowie Sport und Freizeit. Verbilligt werden damit unter anderem Fahrten mit Bussen und Bahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe. Für Haushalte mit knappem Budget summieren sich solche Rabatte über ein Jahr auf deutlich mehr als die 100 Euro der Einschulungshilfe — vorausgesetzt, sie werden auch genutzt.
Wer den Pass noch nicht hat, sollte ihn deshalb zuerst beantragen, und zwar unabhängig von der Einschulung. Die Stadt rät Menschen, die sich ihrer Berechtigung nicht sicher sind, ausdrücklich dazu, den Antrag trotzdem zu stellen und die Prüfung der Verwaltung zu überlassen. Für Wohnungslose verweist sie auf das Servicebüro Bildung und Teilhabe. Beide Verfahren laufen beim selben Amt, aber sie laufen nacheinander — wer den Pass erst im Oktober beantragt, riskiert, die Frist für die Einschulungshilfe zu reißen.
Für das Portemonnaie heißt das konkret: Wer ein Kind zum Schuljahr 2026/2027 einschult, einen gültigen Köln-Pass besitzt und das Formular mit Schulstempel bis zum 31. Oktober einreicht, holt sich bis zu 100 Euro zurück. Aufwand: ein Gang ins Schulsekretariat, ein Briefumschlag, eine Kontonummer, dazu ein Jahr lang eine Schublade für die Kassenbons. Gemessen daran, wie viele Anträge in diesem Land schlechter dotiert und aufwendiger sind, ist das ein gutes Verhältnis. Wer den Termin verstreichen lässt, verliert die 100 Euro allerdings endgültig: Die Stadt gewährt den Zuschuss ausdrücklich einmalig, zur Einschulung.




