Zwei weitere Haftbefehle: Die EG Fusion und der Hürther Raub
Ermittler haben am Dienstagmorgen zwei Männer festgenommen. Sie sollen mit dem Raub von 350 Kilogramm Cannabis zu tun haben, der als Auslöser einer Serie von Sprengstoffanschlägen gilt.
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Ermittler der Ermittlungsgruppe Fusion haben am Dienstagmorgen, 21. Juli 2026, zwei weitere Untersuchungshaftbefehle und einen Durchsuchungsbeschluss vollstreckt. Das teilten die Staatsanwaltschaft Köln und die Polizei Köln am Nachmittag mit. Die beiden Beschuldigten im Alter von 45 und 36 Jahren stehen im Verdacht, an dem Raub von Betäubungsmitteln im Juni 2024 in Hürth beteiligt gewesen zu sein beziehungsweise Beihilfe zum Handeltreiben mit dem geraubten Marihuana geleistet zu haben. Unterstützt wurden die Ermittler von Spezialeinheiten.
Identifiziert wurden die beiden Männer nach Angaben der Behörden unter anderem durch die Auswertung von Datenträgern, die bei vorausgegangenen Durchsuchungen und Festnahmen sichergestellt worden waren. Den 45-Jährigen nahmen die Einsatzkräfte am Morgen in seiner Wohnung in Köln fest. Den 36-Jährigen trafen die Beamten dort zunächst nicht an; Fahnder stellten ihn noch im Laufe des Vormittags in einem Fahrzeug auf dem Weg von Köln in Richtung Bonn.
Bei der Kontrolle kam einiges zusammen
Bei der Überprüfung dieses Fahrzeugs ergaben sich weitere Vorwürfe. Der 36-Jährige war nach Feststellung der Beamten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, das Fahrzeug führte unbefugt genutzte Kennzeichen und war als gestohlen gemeldet. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Ermittler zudem einen Schlagring und stellten diesen sowie weitere Beweismittel sicher. Für beide Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Zwischen Sicherstellung und Auswertung liegen dabei regelmäßig Monate. Mobiltelefone und Datenträger müssen forensisch gesichert, entschlüsselt und ausgewertet werden; bei größeren Verfahren kommen erhebliche Datenmengen zusammen. Erst danach lassen sich Kontakte, Standortdaten und Chatverläufe zu einem Bild fügen, das für einen Haftbefehl trägt. Der zeitliche Abstand zwischen den Festnahmen im Dezember und denen im Juli ist damit eher die Regel als eine Auffälligkeit.
Eine Ermittlungsgruppe ist eine befristete Organisationsform der Polizei: Beamte aus verschiedenen Kommissariaten arbeiten für die Dauer eines Verfahrenskomplexes zusammen, um Zuständigkeitsgrenzen zu überwinden. Die EG Fusion ist seit mindestens Dezember 2025 mit diesem Fall befasst. Dass sie anderthalb Jahre nach der Tat noch neue Beschuldigte identifiziert, verweist auf die Arbeitsweise: Nicht Zeugenaussagen, sondern die Auswertung beschlagnahmter Datenträger liefert in solchen Verfahren die entscheidenden Hinweise.
Der Ausgangsfall liegt zwei Jahre zurück
Hintergrund ist ein Fall, den die Kölner Justiz seit zwei Jahren aufarbeitet. Am 22. Juni 2024 wurden aus einer Lagerhalle in Hürth etwa 350 Kilogramm Cannabis geraubt; gelagert waren dort nach Angaben der Ermittler insgesamt rund 750 Kilogramm. Vier Beschuldigte sollen die Halle mit Maschinenpistolen betreten, den einzigen Bewacher gemeinschaftlich körperlich misshandelt und mit dem Tod bedroht haben. Ein fünfter Beteiligter soll anschließend mit einem Transporter vorgefahren sein, mit dem das zum Weiterverkauf bestimmte Cannabis abtransportiert wurde.
Die Ermittlungen laufen bei der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen von Verfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in großem Umfang. Im Dezember 2025 hatte die EG Fusion in den frühen Morgenstunden des 17. Dezember bereits fünf Haftbefehle vollstreckt und dabei sechs Wohnungen in Köln, eine Wohnung in Bonn sowie eine Gewerbehalle in Brühl durchsucht. Sichergestellt wurden damals eine scharfe Schusswaffe, Munition, Betäubungsmittel, hochwertige Uhren, Bargeld, Datenträger und Mobiltelefone. Die Einzelheiten sind in der damaligen Mitteilung der Polizei Köln dokumentiert.
Die fünf damals dringend Tatverdächtigen waren 35, 35, 38, 43 und 47 Jahre alt und deutsche, polnische und türkische Staatsangehörige. Mit den beiden Festnahmen vom Dienstag steigt die Zahl der in diesem Komplex öffentlich bekannten Haftbefehle damit auf sieben.
Der Raub gilt als Auslöser einer Gewaltserie
Der Fall fällt zudem in eine Phase, in der sich die Rechtslage geändert hat. Der Raub ereignete sich im Juni 2024, wenige Monate nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Am strafrechtlichen Vorwurf ändert das nichts: Der Handel mit derartigen Mengen bleibt strafbar, und die Gewaltdelikte – Misshandlung, Bedrohung, später Geiselnahmen und Sprengstoffanschläge – wären ohnehin unabhängig davon zu bewerten.
Bemerkenswert ist die Größenordnung des Ausgangsdelikts. Geraubt wurden rund 350 Kilogramm Cannabis; in der Halle lagerten insgesamt etwa 750 Kilogramm. Das erklärt sowohl den Aufwand der Täter als auch die Härte der anschließenden Auseinandersetzungen. Die Ermittler sprechen von banden- und gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln in großem Umfang – einem der schwersten Vorwürfe, die das Betäubungsmittelrecht kennt, und einem, bei dem Freiheitsstrafen im zweistelligen Jahresbereich möglich sind.
Die Bedeutung des Falls reicht über die geraubte Menge hinaus. Nach Einschätzung der Ermittler gilt das Geschehen in Hürth als Auslöser für spätere Sprengstoffanschläge in Köln und Umgebung sowie für Geiselnahmen und schwerwiegende Misshandlungen in Hürth und in Köln-Rodenkirchen. Diese Taten sollen dem Zweck gedient haben, die Verantwortlichen für den Raub des Cannabis ausfindig zu machen. Gegen zwei hierfür mutmaßlich Verantwortliche lief zuletzt eine Hauptverhandlung vor dem Landgericht Köln.
Damit steht der Fall exemplarisch für eine Entwicklung, die Kölner Ermittler seit Jahren beschäftigt: Konflikte um große Betäubungsmittelmengen werden nicht mehr nur mit Waffen, sondern mit Sprengsätzen an Wohnhäusern ausgetragen. Die Serie hatte in mehreren Stadtteilen zu Evakuierungen und erheblichen Sachschäden geführt.
Was offen bleibt
Ob die beiden am Dienstag festgenommenen Männer dem Kern der Tätergruppe zuzurechnen sind oder eine Rolle im Weiterverkauf spielten, ist nach dem bisherigen Stand nicht abschließend geklärt. Die Behörden formulieren zwei unterschiedliche Verdachtsgrade: Beteiligung an dem Raub einerseits, Beihilfe zum Handeltreiben andererseits. Welcher Vorwurf auf welchen der beiden Beschuldigten zutrifft, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei nicht mit.
Für die betroffenen Stadtteile war die Serie über Monate spürbar. Sprengstoffanschläge an Wohn- und Geschäftshäusern führen zu Evakuierungen, Sperrungen und erheblichem Sachschaden, und sie treffen Menschen, die mit dem Konflikt nichts zu tun haben. Wie viele der Anschläge inzwischen aufgeklärt sind, teilte die Polizei am Dienstag nicht mit. Sie verweist für weitergehende Auskünfte ausdrücklich auf die Staatsanwaltschaft Köln.
Der Dezember-Einsatz hatte gezeigt, wie breit die Ermittler den Komplex anlegen. Neben Wohnungen in Köln und Bonn wurde damals eine Gewerbehalle in Brühl durchsucht; beschlagnahmt wurden neben Waffe und Munition auch hochwertige Uhren und Bargeld. Solche Vermögenswerte sind in Betäubungsmittelverfahren regelmäßig Gegenstand der Vermögensabschöpfung, mit der Gerichte Taterträge einziehen können. Ob im vorliegenden Fall Einziehungsentscheidungen getroffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt.
Auffällig ist schließlich der räumliche Zuschnitt. Die Meldung trägt im Betreff die Kürzel für Köln, den Rhein-Erft-Kreis und Bonn – der Komplex reicht also über die Stadtgrenze hinaus in das Kölner Umland. Hürth und Brühl liegen im Rhein-Erft-Kreis, die Festnahme des zweiten Beschuldigten erfolgte auf dem Weg nach Bonn. Für die Zuständigkeit ist das ohne Belang: Ermittlungsführung und Anklage liegen bei der Staatsanwaltschaft Köln.
Für die Öffentlichkeit bleibt der Komplex damit vorerst eine Nachrichtenlage in Etappen: Festnahmen im Dezember, Festnahmen im Juli, dazwischen Auswertung. Wann die Staatsanwaltschaft Köln Anklage erhebt und ob die Verfahren gegen die inzwischen sieben Beschuldigten zusammengeführt werden, ist derzeit nicht absehbar.
Ebenfalls offen ist, ob weitere Haftbefehle folgen. Die Ermittlungen dauern nach Angaben der Behörden an; Auskünfte an Medienvertreter erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Köln. Der nächste Schritt im Verfahren ist die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft; über eine Anklageerhebung ist bislang nichts bekannt. Die aktuelle Mitteilung der Polizei Köln enthält dazu keine Angaben.




