Bastei am Rheinufer: Das Sanierungskonzept sollte bis Mitte 2026 kommen
Seit 2019 gesperrt, seit April 2022 abgestützt: Ein Investor sollte bis Mitte 2026 ein Sanierungskonzept für Riphahns Bastei vorlegen. Was danach folgt, hat die Stadt bislang nicht mitgeteilt.
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Ein Investor soll bis Mitte 2026 ein Sanierungskonzept für die Kölner Bastei vorlegen; erst danach befasst sich die Politik mit dem Bauwerk am Konrad-Adenauer-Ufer. Das teilte die Stadt Köln in einem am 12. März 2026 aktualisierten Bericht mit. Das von Wilhelm Riphahn entworfene Aussichtsrestaurant ist seit 2019 für die Öffentlichkeit gesperrt und seit April 2022 durch eine Stützkonstruktion gesichert. Die Übertragung an einen künftigen Bauherrn soll per Erbbaurecht erfolgen. Eine Wiedereröffnung ist damit möglich, aber weder terminiert noch beschlossen.
Der Verfahrensschritt, um den es geht, heißt Anhandgabe. Gemeint ist damit, dass die Stadt ein Grundstück für eine befristete Zeit exklusiv für einen Interessenten zurückstellt, damit dieser planen kann, ohne dass parallel andere Angebote geprüft werden. Für die Bastei lief diese Frist nach dem Bericht vom 12. März 2026 bis Mitte 2026. Was danach geschieht, hängt davon ab, ob das Konzept rechtzeitig auf dem Tisch lag.
„Die Anhandgabe erfolgte bis Mitte 2026. Sofern der Stadt Köln bis dahin ein konkretes Konzept vorliegt, wird die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien damit befassen.“
Stadt Köln, Auskunft der Verwaltung zum Verfahrensstand der Bastei
Liegt kein Konzept vor, ist das Verfahren nicht automatisch beendet. Der Rat der Stadt Köln kann die Anhandgabe verlängern. Das würde allerdings zu weiteren Verzögerungen führen – bei einem Gebäude, das zu diesem Zeitpunkt bereits sieben Jahre gesperrt und vier Jahre abgestützt ist. Ob der Investor das Konzept fristgerecht vorgelegt hat, hat die Stadt bislang nicht öffentlich mitgeteilt.
Seit April 2022 hält ein Stützgerüst das Denkmal
Der Zustand des Bauwerks ist der Grund für alles Weitere. 2019 wurde die Bastei wegen Baumängeln und maroder Stellen für die Öffentlichkeit gesperrt. Im April 2022 kam die Stützkonstruktion hinzu, weil an der Tragwerkskonstruktion massive Schäden festgestellt worden waren. Teile des Gebäudes werden seither abgestützt, um weitere Schäden zu verhindern. Auch die Fuß- und Radwege rund um die Bastei sind mit Bauzäunen abgesperrt.
Dass die Stadt für die Begutachtung ein auswärtiges Institut geholt hat, sagt etwas über die Lage aus. Das Zentrum für Bauwerkserhaltung der Technischen Universität Braunschweig befasst sich mit genau solchen Fällen: bestehenden Bauwerken, deren Standsicherheit zu beurteilen ist. Seit dem Frühjahr 2022 steht die Bastei unter einer Konstruktion, die nicht ihrer Sanierung dient, sondern ihrer Erhaltung bis zur Sanierung.
Die Schäden hat das Zentrum für Bauwerkserhaltung untersucht und bestätigt. Betroffen ist nach Darstellung der Stadt die hochkomplexe Tragwerkskonstruktion des Gebäudes – also nicht eine Fassade oder ein Dach, sondern das, was den auskragenden Rundbau überhaupt in der Luft hält. Das erklärt, warum die Stadt hier nicht mit einer Bauzeit und einer Summe operiert, sondern mit einem Verfahren.
Riphahns Rundbau ist seit 1924 ein Versprechen auf Aussicht
Das Bauwerk stammt vom Kölner Architekten Wilhelm Riphahn und wurde 1924 als Aussichtsrestaurant eröffnet. Riphahn war einer der prägenden Kölner Architekten des 20. Jahrhunderts, und die Bastei gehört zu seinen frühen Arbeiten. Bis heute ist sie die auffälligste: ein Rundbau, der sich über die Uferstraße hinausschiebt und dessen Fensterband den Blick über den Rhein zur einzigen Aufgabe des Raumes macht. Gebaut wurde das Haus für nichts anderes als für diese Aussicht.
Der Zweite Weltkrieg beschädigte das Gebäude schwer. 1958 wurde die Bastei als Restaurant wiedereröffnet, und dieser Betrieb hielt sich bis 1997. Danach gab es nur noch sporadische Veranstaltungsnutzung. Seit fast drei Jahrzehnten ist die Bastei damit kein regulärer gastronomischer Betrieb mehr, seit 2019 überhaupt nicht mehr zugänglich. Wer dort noch als Erwachsener gegessen hat, ist heute Ende 40 oder älter.
Unter den Kölner Sehenswürdigkeiten ist das ein besonderer Fall. Die meisten sind entweder in Betrieb oder Ruine. Die Bastei ist beides nicht: ein weithin sichtbares Denkmal an einer stark befahrenen Uferstrecke, das seit sieben Jahren niemand betreten darf und trotzdem intakt genug wirkt, um jederzeit wieder aufmachen zu können. Wer am Konrad-Adenauer-Ufer entlanggeht, sieht das Gebäude, die Stützen darunter und den Bauzaun davor – und kann sich den Rest denken.
Die Chronologie des Vorgangs lässt sich in wenigen Marken zusammenfassen.
- 2019: Die Bastei wird wegen Baumängeln und maroder Stellen für die Öffentlichkeit gesperrt
- April 2022: Eine Stützkonstruktion sichert das Gebäude, nachdem massive Schäden an der Tragwerkskonstruktion festgestellt wurden
- 5. Dezember 2024: Die Stadt teilt mit, einen möglichen Vorhabenträger gefunden zu haben, und schlägt eine Anhandgabe von etwa einem Jahr vor
- Ende 2025: nach der damaligen Planung möglicher Ratsbeschluss über die Übertragung per Erbbauvertrag
- 12. März 2026: Als Frist für das Sanierungskonzept nennt die Stadt Mitte 2026
Aus dieser Aufstellung ergibt sich das eigentliche Problem des Verfahrens. Zwischen der Sperrung und dem Fund eines möglichen Vorhabenträgers lagen mehr als fünf Jahre. Seither ist noch einmal mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass eine Entscheidung gefallen wäre. Jede Verlängerung der Anhandgabe verschiebt den Ratsbeschluss um denselben Zeitraum nach hinten – und die Stützkonstruktion bleibt so lange stehen, wie sie eben stehen muss.
Der Weg führt über ein Erbbaurecht
Für die künftige Nutzung hat die Stadt einen Rahmen vorgegeben. Die Übertragung soll per Erbbaurecht erfolgen; das Grundstück bliebe damit im Eigentum der Stadt, während der Bauherr das Gebäude auf eigene Rechnung sanieren und betreiben könnte. Vorzulegen hat er nach der Mitteilung vom 5. Dezember 2024 eine Detailplanung, ein Betriebskonzept und eine Strategie sowohl für die öffentliche als auch für die gastronomische Nutzung. Die Sanierung soll in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden erfolgen.
Das Erbbaurecht ist für Kommunen ein gängiges Mittel, wenn sie ein Grundstück nicht verkaufen, aber auch nicht selbst bebauen wollen. Der Berechtigte darf für eine vertraglich festgelegte Laufzeit auf dem Grundstück bauen und es nutzen und zahlt der Stadt dafür in der Regel einen jährlichen Erbbauzins. Laufzeit und Höhe des Zinses für die Bastei sind bislang nicht öffentlich bekannt. Sie wären Teil des Vertrags, über den der Rat zu entscheiden hätte.
Der Zeitplan hat sich dabei bereits einmal verschoben. Am 5. Dezember 2024 teilte die Stadt mit, einen möglichen Vorhabenträger gefunden zu haben, und schlug eine Anhandgabe von etwa einem Jahr vor. Bei erfolgreicher Planung, hieß es damals, könnte der Rat bereits Ende 2025 über die Übertragung per Erbbauvertrag entscheiden. Im März 2026 war stattdessen von einer Frist bis Mitte 2026 die Rede. Zwischen der ursprünglichen und der aktuellen Marke liegt gut ein halbes Jahr.
Ein förmliches Bieterverfahren mit mehreren konkurrierenden Angeboten ist in den Mitteilungen der Stadt nicht beschrieben. Beschrieben ist ein Vorgehen, bei dem ein möglicher Vorhabenträger gefunden wurde und anschließend Zeit bekam, seine Planung auszuarbeiten. Das ist bei einem Denkmal mit diesem Schadensbild nachvollziehbar, weil den Aufwand einer Detailplanung kaum jemand ohne Aussicht auf den Zuschlag betreibt. Es bedeutet aber auch, dass das Verfahren an einem einzigen Interessenten hängt.
Wer der Interessent ist, hat die Stadt nicht mitgeteilt. In dem Bericht vom März 2026 ist lediglich davon die Rede, dass es sich um einen bekannten Namen der Kölner Stadtgesellschaft handele. Weder ein Unternehmen noch eine Person wurde bislang öffentlich genannt. Auch eine Kostenschätzung für die Sanierung liegt öffentlich nicht vor – anders als etwa bei den städtischen Rheinbrücken, für die die Verwaltung inzwischen Zahlen veröffentlicht hat.
Der Denkmalschutz macht die Sanierung anspruchsvoll und teuer
Die Bastei steht unter Denkmalschutz. Die Stadt bezeichnet die Sanierung deshalb als extrem anspruchsvoll; sie kann nach Einschätzung der Verwaltung entsprechend teuer werden. Denkmalschutz und Tragwerksschäden greifen hier unmittelbar ineinander: Was ersetzt werden muss, damit das Gebäude wieder trägt, ist zugleich das, was den Denkmalwert ausmacht. Jede Lösung muss beides bedienen.
Was genau saniert werden müsste, ist öffentlich nicht im Detail beschrieben. Bekannt ist, dass die Schäden die Tragwerkskonstruktion betreffen und dass Teile des Gebäudes deshalb abgestützt werden. Ob der auskragende Bauteil in seiner heutigen Form erhalten werden kann oder ob Bauteile ersetzt werden müssen, geht aus den Mitteilungen der Stadt nicht hervor. Auch eine Aussage dazu, wie lange eine Sanierung dauern würde, fehlt bislang.
Das ist der Grund, warum die Stadt nicht selbst saniert, sondern einen Bauherrn sucht. Bei einem Vorhaben dieser Art trägt der künftige Erbbauberechtigte das Kostenrisiko, während die Stadt über den Vertrag festschreiben kann, dass das Gebäude öffentlich zugänglich bleibt. Ob sich das für einen privaten Investor rechnet, entscheidet sich an genau der Frage, die das Sanierungskonzept beantworten sollte.
Die Bastei ist damit nicht der einzige Kölner Anziehungspunkt, der auf eine Entscheidung wartet. Beim Fernsehturm Colonius sind Drehrestaurant und Aussichtsplattform seit 1999 geschlossen, dort geht es um rund 60 Millionen Euro und um eine Co-Finanzierung durch Bund, Land und Stadt. Auch dieser Turm steht seit 2022 unter Denkmalschutz. In beiden Fällen ist die Substanz vorhanden, das Interesse ebenfalls – offen ist jeweils, wer zahlt und wer entscheidet.
Für die Öffentlichkeit hängt an dem Verfahren mehr als ein Restaurant. Die Stadt hat als Ziel formuliert, dass die Bastei saniert und für die Öffentlichkeit erhalten wird – der Bauherr muss deshalb eine Strategie für die öffentliche Nutzung vorlegen, nicht nur ein gastronomisches Konzept. Wie viel öffentlicher Zugang das im Ergebnis bedeutet, wird im Erbbauvertrag stehen müssen. Dieser Vertrag existiert bislang nicht.
Für Fußgängerinnen und Radfahrer wirkt sich die Sperrung unmittelbar aus. Die Wege rund um die Bastei sind mit Bauzäunen abgesperrt, seit die Stützkonstruktion steht. Wer am Rhein entlangfährt, muss den Abschnitt umfahren. Auf einer Uferstrecke, auf der im Sommer viele Menschen zu Fuß und mit dem Rad unterwegs sind, ist das mehr als eine Randnotiz. Wann die Absperrung verschwindet, hängt an demselben Verfahren wie das Gebäude selbst.
Bis dahin bleibt der bauliche Zustand, wie er ist. Die Stützkonstruktion steht seit über vier Jahren, die Bauzäune ebenfalls. Eine Sicherung dieser Art ist auf Zeit angelegt, nicht auf Dauer; sie verhindert weitere Schäden, behebt aber keine. Mit jedem Jahr, in dem das Verfahren läuft, altert das Bauwerk weiter – ein Umstand, der in keiner der bisherigen Mitteilungen beziffert wird.
Der nächste Schritt im Verfahren ist damit klar beschrieben, aber nicht datiert. Liegt der Stadt ein konkretes Konzept vor, befasst die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien damit; danach müsste der Rat über die Übertragung per Erbbaurecht entscheiden. Liegt keines vor, kann der Rat die Anhandgabe verlängern. Welcher der beiden Wege eingeschlagen wird, hat die Stadt bis Redaktionsschluss nicht mitgeteilt.




